Separat angemieteter Garagenstellplatz als Werbungskosten zu berücksichtigen
Doppelte Haushaltsführung
(PresseBox) - Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für einen separat angemieteten Garagenstellplatz als Werbungskosten bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen sind. Dies jedoch nur, wenn dem Steuerpflichtigen die Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfallen...
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Datum: 24.04.2013 - 08:45 Uhr
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