Maßregelvollzug nicht in privater geschlossener Einrichtung
ID: 860264
Nutzung der privaten Einrichtung untersagt
Eine private Dienstleistungs-GmbH errichtete eine "Behinderteneinrichtung für Beschützende Wiedereingliederung". Diese Einrichtung sollte der Unterbringung von Personen dienen, die dem freiheitsentziehenden Maßregelvollzug unterliegen. Dies sind solche Personen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit eine Straftat begangen haben...
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Datum: 25.04.2013 - 08:45 Uhr
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Vermischtes
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