Fischer/Ludwig: Großer Erfolg für den Lärmschutz - Schienenbonus wird abgeschafft
ID: 859561
Bundestag und Bundesrat einstimmig über die Abschaffung des
Schienenbonus im Bundes-Immissionsschutzgesetz geeinigt. Dazu
erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige
Berichterstatterin, Daniela Ludwig:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die gestrige Einigung im
Vermittlungsausschuss, die einstimmig erfolgt ist. Somit wird der
Schienenbonus ab dem 1. Januar 2015 entfallen. Wir können damit ein
neues Kapitel aufschlagen und die Anwohner an Schienenwegen besser
vor Lärm schützen. Das Vermittlungsergebnis muss jetzt nur noch von
Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Regelung ab 1. Januar
2019 auch Anwohner an Straßenbahnstrecken schützen wird.
Schienenlärm, egal wo, beeinträchtigt langfristig die Gesundheit -
das wissen wir aus Untersuchungen genauso wie aus den Berichten von
Betroffenen. Wenn wir den Gesundheitsschutz ernst nehmen, ist es
deshalb auch richtig, alle Schienenwege in die neue Regelung
einzubeziehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung bereits
2011 dazu aufgefordert, das Lärmprivileg der Schiene abzuschaffen.
Daher freuen wir uns besonders über den gelungenen Kompromiss und die
Umsetzung dieses Vorhabens. Gleichzeitig ist der Lärmschutz mit
diesem Erfolg nicht beendet. Die Abschaffung des Schienenbonus muss
weiter mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen am rollenden Material
flankiert werden. Wenn Güterwagen möglichst zügig umgerüstet und neue
Bremstechnologien eingesetzt werden, können wir den wahrgenommenen
Lärm schon um die Hälfte reduzieren."
Hintergrund:
Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der
Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Laut
Gesetz soll dieser so genannte "Schienenbonus" ab dem 1. Januar 2015
wegfallen. Die neuen Lärmschutzregelungen sind dann an den Neu- und
Ausbau von Schienenwegen gekoppelt. Der Schienenbonus wird nicht mehr
für die Bauvorhaben angewendet, für die das
Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet und für die die
Auslegung des Plans noch nicht öffentlich gemacht worden ist.
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Datum: 24.04.2013 - 11:34 Uhr
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