Flosbach/Rehberg: Keine Versicherungssteuer für Schiffserlöspools
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Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Änderung
des Versicherungssteuergesetzes beschlossen und damit klargestellt,
dass Schiffserlöspools rückwirkend und bis Ende 2015 nicht der
Versicherungssteuerpflicht unterliegen. Hierzu erklären der
finanzpoltische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die
Maritime Wirtschaft, Eckhardt Rehberg:
"Mit dem Beschluss des Finanzausschusses schaffen wir
Planungssicherheit für die deutsche Seeschifffahrt. So wird mit der
Änderung des Versicherungssteuergesetzes klargestellt, dass die
sogenannten Schiffserlöspools nicht der Versicherungssteuerpflicht
unterliegen. Dies gilt rückwirkend und bis Ende 2015. Die Reeder
haben nun 2 Jahre Zeit, ihre Schiffserlöspools, wenn notwendig, in
Abstimmung mit dem Bundeszentralamt für Steuern umzugestalten, damit
die in der Praxis unterschiedlichen Modelle von Erlöspools
zweifelsfrei nicht der Versicherungssteuer unterliegen.
Die Koalition steht zur deutschen Seeschifffahrt. Gerade in
Hinblick auf die aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Ende
2008 resultierenden, lang anhaltenden Verwerfungen auf den
Schifffahrtsmärkten, tragen wir mit der Regelung der
wirtschaftlichen Situation der deutschen Seeschifffahrt und dem
Umstand Rechnung, dass der Zugang zu Fremdkapital schwierig geworden
ist, indem Schiffsfinanzierungen nur noch sehr selektiv vergeben
werden."
Hintergrund:
Schiffserlöspools sind ein Instrument zur gemeinsamen, flexiblen
und wettbewerbsmäßigen Vermarktung der in einem Pool vereinten
Schiffe. Sie dienen dem Ziel, den Mitgliedern eine wettbewerbsfähige
Teilnahme am Markt zu ermöglichen und gleichen zudem das Risiko der
Unterbeschäftigung von Schiffen zwischen den Poolmitgliedern aus.
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Datum: 24.04.2013 - 13:33 Uhr
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