Mayer: Informationsaustausch ausdrücklich erwünscht
ID: 859918
Anti-Terror-Datei für grundlegend verfassungskonform erklärt. Dazu
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung deutlich
gemacht, dass gerade der Informationsaustausch zwischen den einzelnen
Sicherheitsbehörden für die Abwehr terroristischer Anschläge in
Deutschland von elementarer Bedeutung ist. Der Eingriff in das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger ist in diesen Fällen grundsätzlich gerechtfertigt.
Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht aber
auch wichtige weiterführende Hinweise für die Auslegung des
Trennungsgebotes in der täglichen Zusammenarbeit von
Nachrichtendiensten und Polizei gegeben. Hierbei hat es die Position
der christlich-liberalen Koalition bestätigt: Eine bessere und engere
Verzahnung der Sicherheitsbehörden beim Austausch von Informationen
ist nicht nur für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
erforderlich, sondern auch verhältnismäßig und somit mit dem
Grundgesetz vereinbar.
Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einiger
verfassungswidriger materieller und prozessualer Vorschriften im
Anti-Terror-Datei-Gesetz werden wir in den nächsten Wochen sorgfältig
prüfen und eine Änderung des Gesetzes vorbereiten."
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Anti-Terror-Datei in
ihren Grundstrukturen als für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Bei ihrer Ausgestaltung ist der Bundesgesetzgeber jedoch nun im
Einzelnen gehalten, bis zum 31. Dezember 2014 neue
verfassungskonforme Regelungen zu schaffen.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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Datum: 24.04.2013 - 16:11 Uhr
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