IHK NRW zur neuerlichen Wende beim Ladenöffnungsgesetz
(PresseBox) - Mit Kopfschütteln hat IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein- Westfalen e.V. - den Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags aufgenommen, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage künftig pro Jahr auf elf zu begrenzen. Der von der Landtagsmehrheit aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen kurzfristig eingebrachte Gesetzesänderungsantrag, den Handel zu beschneiden und die verkaufsoffenen Sonntage von dreizehn auf elf ein weiteres Mal zu reduzieren, konterkariert aus Sicht von IHK NRW alle Bemühungen, die Attraktivität der Innenstädte und Stadtteilzentren zu erhöhen und die Städte Nordrhein-Westfalens im Wettbewerb mit den Anrainerstaaten und dem Onlinehandel wahrnehmbar und positiv zu positionieren. So richtig die Entscheidung ist, zwei verkaufsoffene Sonntage im Advent zu ermöglichen und damit auch den Händlern in den Stadtteilen die Möglichkeit einzuräumen, sich mit eigenen Aktivitäten im Advent von den Innenstädten abzusetzen, so wenig dienlich erscheint die nochmalige Reduzierung auf nur elf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr.
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Datum: 25.04.2013 - 10:37 Uhr
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