Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo wurden nicht verhindert

Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo wurden nicht verhindert

ID: 860650

Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo wurden nicht verhindert



(pressrelations) -
Die Menschenrechtsorganisationen ECCHR (DE) und Global Witness (UK) haben heute eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen einen leitenden Mitarbeiter und deutschen Staatsangehörigen des deutsch-schweizerischen Holzhandelsunternehmens Danzer Group eingereicht. Dem Danzer-Mitarbeiter wird vorgeworfen, Verbrechen durch kongolesische Sicherheitskräfte am 2. Mai 2011 in der Demokratischen Republik Kongo nicht verhindert zu haben.

Am 2. Mai 2011 überfiel ein Einsatzkommando von Sicherheitskräften ein Dorf im Norden der Demokratischen Republik Kongo. Die Polizei- und Militärkräfte misshandelten und vergewaltigten Bewohner und Bewohnerinnen des Dorfes und nahmen 16 Personen willkürlich fest. Diesem Vorfall ist ein Konflikt zwischen den Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern und dem in der Region ansässigen Unternehmen Siforco S.A.R.L., damals ein Tochterunternehmen der Danzer Group, vorausgegangen. Siforco war seinen vertraglichen Verpflichtungen, Sozialprojekte in den Regionen zu realisieren, nicht nachgekommen. Die Danzer Group hat Siforco Ende Februar 2012 verkauft.

Die Mitverantwortung des damaligen Mutterkonzerns Danzer Group mit Sitz in Baar (Zug) für die Menschenrechtsverletzungen ist offensichtlich. Nichtregierungsorganisationen wie Greenpeace und Global Witness hatten im Vorfeld wiederholt über Konflikte zwischen Siforco und der lokalen Bevölkerung berichtet und es ist allgemein bekannt, dass der Einsatz von Sicherheitskräften in der Demokratischen Republik Kongo in der Regel zu Gewalt und Eskalation führt. Vor diesem Hintergrund wird der leitende Danzer-Mitarbeiter in Deutschland wegen Beihilfe zu Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Brandstiftung, jeweils durch Unterlassen, angezeigt.

Greenpeace begrüsst und unterstützt die Strafanzeige, dank welcher die Rolle und Verantwortung des Managements eines europäischen Mutterunternehmens mit Sitz in der Schweiz strafrechtlich ermittelt wird.


Zudem sind klare Regeln für Schweizer Konzerne notwendig, damit diese Menschenrechte und Umweltschutz weltweit respektieren müssen. Der Fall Danzer zeigt, wie notwendig es ist, das Schweizer Recht entsprechend zu ergänzen. Nur so können Schweizer Firmen für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung, die sie oder ihre Tochterfirmen im Ausland begehen, in der Schweiz zur Verantwortung gezogen werden.
Der Bundesrat ist gefordert, im Rahmen der Strategie zur Implementierung der Uno-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten konkrete Vorschläge zur Beseitigung dieser Gesetzeslücken vorzulegen.


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Datum: 25.04.2013 - 14:01 Uhr
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