Verschärfung der Abgeordnetenbestechung auf dem Abstellgleis: Transparency kritisiert Vertagung im

Verschärfung der Abgeordnetenbestechung auf dem Abstellgleis: Transparency kritisiert Vertagung im Rechtsausschuss

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Verschärfung der Abgeordnetenbestechung auf dem Abstellgleis: Transparency kritisiert Vertagung im Rechtsausschuss



(pressrelations) -
Berlin, 26.04.2013 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert, dass die Beratung über Gesetzentwürfe zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung seit Monaten im Rechtausschuss vertagt wird und damit eine Beratung im Plenum in zweiter und dritter Lesung verhindert wird. Transparency begrüßt daher die heute angesetzte Debatte zur Geschäftsordnung. Mit diesem Instrument macht die SPD-Fraktion auf den Missstand im Rechtsausschuss aufmerksam.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die Gegner einer Neuregelung der Abgeordnetenbestechung versuchen, das Thema totzuschweigen und eine Abstimmung im Plenum zu verhindern. Ziel muss sein, dass alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages in freier und namentlicher Abstimmung ihren Willen bekunden können. Bei den Regeln zur Abgeordnetenbestechung geht es nicht um parteipolitische Fragen, sondern um das Selbstverständnis jedes einzelnen Abgeordneten über die Wahrnehmung seines Mandates."

Die Bundestagsfraktionen der SPD (17/8613), der Linken (17/1412) und Bündnis 90/Die Grünen (17/5933) hatten zunächst jeweils eigene Regelungsvorschläge vorgelegt. Am 1.3.2013 haben dann Siegfried Kauder (CDU), Burkhard Lischka (SPD), Raju Sharma (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) einen interfraktionellen Vorschlag präsentiert.

Die erste Lesung zum Gesetzentwurf der SPD fand im März 2012 statt. Die weitere Beratung im Rechtsausschuss wurde insgesamt viermal verschoben, da die Ausschussmehrheit eine Beratung abgelehnt hat. Laut § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundestages kann eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage einen Bericht des Ausschusses durch den Vorsitzenden oder einen Berichterstatter verlangen. Es kann verlangt werden, den Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.


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