LVZ: CDU-Finanzexperte Kolbe: Nach Fall Hoeneß: Strafbefreiung nach Selbstanzeige auch für kleine Sozialsünder
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Hoeneß recht sei, Straffreiheit bei ordnungsgemäßer Selbstanzeige,
soll zum Ausgleich zukünftig auch für mögliche kleine Sozialsünder
gelten. Das fordert der CDU-Finanzexpoerte im Bundestag, Manfred
Kolbe, gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe).
Kolbe regt eine ähnliche nachträglich strafbefreiende Regelung wie im
Fall Hoeneß für Falschangaben bei Hartz-IV-Anträgen oder bei
Bafög-Leistungen an. "Warum soll etwa ein Student, der bei seinem
ersten Bafög-Antrag ein Konto oder einen Nebenjob verschwiegen hat
und einige Semester später klüger und einsichtiger geworden ist,
nicht eine strafbefreiende Rückkehr in die Legalität durch
Selbstanzeige ermöglicht werden, anstatt ihm quasi weiter in die
Kriminalität zu zwingen. Ähnliches gilt etwa bei falschen Angaben in
Hartz-IV-Anträgen vor deren Entdeckung", meinte Kolbe. Die
Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige sei, anders als SPD,
Grüne und Linke meinten, kein angebliches "Oberschichtenprivileg",
sagte der Finanzfachmann. .Es gebe dieses Instrument der "Belohnung
tätiger Reue auch bei der Subventionserschleichung, Geldfälschung
oder Brandstiftung". Dieser Gedanke bleibe vernünftig. Die
strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht ist im Zuge der
Steuerhinterziehung durch Uli Hoeneß wieder in die Diskussion
geraten. Derzeit bleibt entsprechend. § 371 der Abgabenordnung
straffrei, wer unrichtige oder unvollständige Angaben in der
Steuererklärung bei der Finanzbehörde berichtigt, bevor er entdeckt
worden ist.
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Datum: 27.04.2013 - 06:00 Uhr
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