Zinsskandal der Postbank
ID: 863057
Erhebliche Zinsguthaben der Kunden zurück behalten
Die Schutzgemeinschaft der Bankkunden e.V. (www.schuvoba.de), die nunmehr seit mehr als einem Jahrzehnt die Interessen der Bankkunden bundesweit mit großem Erfolg vertritt, bietet zusammen mit ihrem erfahrenen Team aus Vertrauensanwälten schnelle Hilfe an.
Falls Sie betroffen sind, können Sie sich wenden an:
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Odenwaldstraße 32a
91126 Rednitzhembach
Telefon: 09122-6308793
Telefax: 09122-6308794
E-mail: schutz-vor-banken@t-online.de
Internet: www.schuvoba.de
Oder: Sachbearbeitender Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden:
Wolfgang Benedikt-Jansen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Jahnstr. 14
35066 Frankenberg
Tel.: 06451-73710
Fax: 06451-737118
Email: info@benedikt-jansen.de
Internet: www.Benedikt-Jansen.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
zinsskandal
postbank
leer
geldwaesche
untreue
machtmissbrauch
fachanwalt-fuer-bank
und-kapitalmarktrecht
bankenhaftung
zinsen
zurueckbehaltung
skandal
betrug
bankenbetrug
schutzgemeinschaf
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ältester staatlich anerkannter Verbraucherschutzverband auf dem Gebiet des Bankenrechtes mit Verbandsklagerecht. Er ist seit knapp 15 Jahren sehr aktiv und hat hunderte von Bankenprozesse erfolgreich geführt und hat wichtige Grundsatzurteile des BGH erstritten.
Jahnstr. 14, 35066 Frankenberg
Datum: 29.04.2013 - 19:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 863057
Anzahl Zeichen: 2236
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wolfgang Benedikt-Jansen
Stadt:
Rednitzhembach
Telefon: 49645173710
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 507 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zinsskandal der Postbank"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dies entschied das Landgericht Düsseldorf (Az:12 O 279/14) in einer einstweiligen Verfügung vom 11.08.2014. Damit gab das Gericht der von Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen aus Frankenberg/Eder (Kanzlei Benedikt Benedikt-Jansen, Fenger, Dorst) vertretenen Schutzgemeinschaft für Bankkunden e
OLG Frankfurt: Vorfälligkeitsentschädigung nicht neben Verzugsschaden ...
Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 11.06.2014. Damit gab das Oberlandesgericht (AZ: 23 W 27/14) einem von Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen aus Frankenberg/Eder (Kanzlei Benedikt Benedikt-Jansen, Fenger, Dorst), Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für
Bundesjustizministerium hört Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. zum Verbraucherschutz ...
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. aus Rednitzhembach ist ein Zusammenschluss engagierter, am Rechtsleben teilnehmender Bürger und befasst sich ausschließlich mit missbräuchlichem Verhalten unredlicher Finanzdienstleister. Sie ist seit 10 Jahren in die Liste qualifizierter Einrichtungen
Weitere Mitteilungen von Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) ...
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. (kurz: VSW) ist bekannt dafür, aus den unterschiedlichsten Gründen Unternehmen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Um zu beurteilen, ob und in welchem Umfang die Abmahnungen begründet sind, ist es für die Betroffenen schon wegen der damit einh
Der Pflichtteilsanspruch- was ist das und wie wird er berechnet ...
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. N
Kein grundsätzlicher arbeitsrechtlicher Anspruch auf Abfindung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzge
Mietvertragskündigung zur gewerblichen Nutzung der Mietsache möglich ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Vermieter im Falle der Wohnraummiete nur kündigen, wenn er ein berechtigte




