Wenn das Schiff alleine reist

Wenn das Schiff alleine reist

ID: 866513
(PresseBox) - Die Urlaubsreise ist nicht nur oftmals die schönste bezahlte Arbeitszeit, sondern auch ein vielbesuchter Kriegsschauplatz für Rechtsstreitigkeiten. So erging es einem Reisenden, der auf eine Kreuzfahrt wollte, aber durch einen Vulkanausbruch an der Anreise gehindert war und nun sein Geld vom Veranstalter wieder haben wollte.
Was war geschehen?
Der Kläger hatte eine Kreuzfahrt in der Karibik gebucht, den Hin- und Rückflug hatte er selbst organisiert. Aufgrund des Flugverbotes während eines Vulkanausbruchs auf Island konnte der Kläger seinen Flug in die Karibik nicht antreten, die Kreuzfahrt fand ohne ihn statt.
Der Kläger wollte nun vom Kreuzfahrt-Veranstalter den bereits bezahlten Vorschuss für die Kreuzfahrt wiederhaben.
Der Bundesgerichtshof hat dieser Klage nun stattgegeben.
Zunächst stellte der BGH fest, dass es sich bei der Kreuzfahrt um eine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts handele. Eine Pauschalreise ist eine im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen (z.B. Beförderung und Unterbringung), die zu einem Gesamtpreis verkauft wird, soweit eine Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einfließt.
Nun musste der BGH die Frage klären, ob dem Reisenden ein Kündigungsrecht zusteht ? wenn die Höhere Gewalt (= Flugverbot aufgrund Vulkanausbruchs) gar nicht die Pauschalreise betrifft, sondern nur die (vom Reisenden selbst organisierte) Anreise.
Nach § 651j BGB kann ein Reisender kündigen, wenn ?die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt? wird.
Nach Auffassung des BGH gilt das auch, wenn die Höhere Gewalt die Reise selbst gar nicht betrifft. Der Kreuzfahrt-Reisende konnte also die Kreuzfahrt-Reise kündigen, nachdem er wegen des Flugverbotes nicht hatte anreisen können.
Das Reiserecht ist ein spezieller Fall ? die Entscheidung kann daher nicht pauschal auf alle anderen ?Veranstaltungen? übertragen werden:


Kauft der Besucher ein Ticket für eine Show, und kann er nicht zu der Show anreisen, weil bei sich zu Hause ein Fall der Höheren Gewalt eingetreten ist, so hat er kein Anspruch gegen den Veranstalter auf Rückzahlung des Eintrittspreises. Das ist dann sozusagen Pech für den Besucher.
Anders wäre das nur, wenn die Show Bestandteil einer Reise wäre ? denn dann hat der reisende Besucher ein Kündigungsrecht nach § 651j BGB, das es eben so nur im Reiserecht gibt.
Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts sind nicht nur die bekannten Unternehmen wie TUI oder Neckarmann usw.. Auch ein Sportverein oder ein Unternehmen, das ein Kundenincentive durchführt, kann Reiseveranstalter sein, so dass sich für den Verein bzw. das Unternehmen besondere Pflichten, und für den Teilnehmer besondere Rechte ergeben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  'Der XXL-Ostfriese': zehn neue Folgen der NDR Erfolgsserie Rohkost? Rezepte zum Genießen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 06.05.2013 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 866513
Anzahl Zeichen: 3609

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 289 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn das Schiff alleine reist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli


Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


Rohkost? Rezepte zum Genießen ...
Immer mehr Menschen entdecken die Rohkost für sich. Sie ist nicht nur gesund, sondern macht Spaß und ist absolut alltagstauglich. Die passenden Rezepte finden Sie auf der Internetseite http://www.rohkost-rezepte.de. Sie bietet eine große Auswahl rohköstlicher Gerichte von Cracker und Brot über

Polizeieinsatz an illegaler Nerzfarm in Rahden ...
Nach fünfjähriger Übergangsfrist ist seit Dezember 2011 die Haltung von Nerzen in kleinen Gitterkäfigen verboten. Einige Züchter betreiben ihre Farmen seither illegal weiter. Dass dies öffentlich wird, versuchen sie zu verhindern. Als Tierschützer des "Deutschen Tierschutzbüro e.V."

Transparency Deutschland kritisiert, dass unzureichende Konsequenzen aus bayerischer Vetternwirtschaft gezogen werden ...
Berlin, 06.05.2013 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert, dass in Bayern unzureichend auf die bekannt gewordene Vetternwirtschaft reagiert wird. Am vergangenen Freitag wurde eine Liste der Abgeordneten veröffentlicht, die Verwandte 1. Grades seit 2000

Wenn das Wohnzimmer zum Ballsaal wird ...
Nicht zuletzt seit der TV-Sendung "Lets Dance" ist das Tanzen so beliebt wie nie. Wer möchte nicht scheinbar schwerelos über das Parkett fliegen und dabei auch noch jede Menge Spaß haben? Doch in die Tanzschule zu gehen, ist nicht jedermanns Sache. Der eine hat keine Zeit dafür, der an


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z