Rheinische Post: Den Zschäpe-Prozess bitte ganz normal
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Münchner Prozesstages gegen die Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe
ähnlich schwer zu ertragen wie die Gerichtsverhandlungen gegen die
linksradikalen RAF-Verbrecher der 70er Jahre in Stuttgart-Stammheim:
Emotionen vor und im Gerichtsgebäude, sich widerwärtig bis
gleichgültig gebende Angeklagte und zu Beginn ein Befangenheitsantrag
gegen den Vorsitzenden Richter - das alles weckt düstere Erinnerungen
an den deutschen Herbst. Doch das Münchner Verfahren ist trotz aller
Peinlichkeiten im Vorfeld die einzig richtige Antwort unseres
Rechtsstaats. Mag man als Bürger auch die Faust in der Tasche ballen,
wenn die Angeklagten ebendiesem Rechtsstaat buchstäblich den
Mittelfinger zeigen, gefragt ist jetzt die kühle, gesetzeskonforme
Auslegung des Rechts. Gerade wie unsere offene Gesellschaft mit ihren
erklärten Feinden umgeht, definiert ihre Qualität. Frau Zschäpe und
ihre vier Mitangeklagten haben also mitsamt ihrer elf Verteidiger das
Recht, jedes Mittel der Strafprozessordnung zu ihren Gunsten zu
nutzen. Besonders schwer ist das nach den skandalös ignoranten
Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in der NSU-Mordserie für
die Angehörigen der Opfer zu ertragen. Sie haben mit ihrem tapferen,
gefassten Auftritt ein Beispiel für uns alle gegeben, wie wir mit
Frau Zschäpe und ihren Mittätern umgehen sollten: eindeutig, aber
rechtstreu. Es darf eben kein "Jahrhundertprozess" werden, als der er
apostrophiert wird, sondern muss ein ganz normaler Prozess sein gegen
eine Mörderbande, die bis zum Urteil noch mit dem Zusatz mutmaßlich
versehen werden sollte. Auf dem Vorsitzenden Richter Götzl lastet
dabei der Druck, das auch von ihm gezeichnete Zerrbild zu widerlegen,
er sei ein harter, für ein derartiges Verfahren zu unsensibler Hund.
Daran sollten sich im Übrigen auch wir, die prozessbegleitenden
Medien, halten. Wenn man die selbstbezogene Erregung etwa der
"Frankfurter Allgemeinen" über die Vergabe der Presseplätze gelesen
hat, darf man schon den Gedanken haben: Gibt es im Zusammenhang mit
dem NSU-Prozess kein größeres Staatsversagen als das der Münchner
Strafkammer bei der Verlosung der Journalistenplätze? Auch der
gestern zu beobachtende Kameramob vor dem Gerichtsgebäude sollte
rasch Zurückhaltung lernen. Gerade im Ausland, vor allem in den
Opfer-Herkunftsländern Griechenland und Türkei, wird das Verfahren
genau verfolgt. In Ländern also, für die wir Deutsche ansonsten gern
den Schulmeister geben.
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Datum: 06.05.2013 - 20:20 Uhr
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