Stuttgarter Zeitung: Drohung mit Musterklage / Privatkliniken machen Front gegen Finanzhilfen für kommunale Krankenhäuser
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(BDPK) sieht durch Finanzhilfen von Kreisen und Kommunen für ihre
defizitären Krankenhäuser EU-Recht verletzt. Eine solche
Subventionierung verstoße gegen Vorschriften des EU-Beihilferechts,
sagte der Hauptgeschäftsführer des BDPK, Thomas Bublitz, der
"Stuttgarter Zeitung" (Mittwochausgabe). Benachteiligt seien nicht
nur Privatkliniken, die ohne "Auffangnetz" arbeiten müssten, sondern
auch gemeinnützige Krankenhäuser, etwa der Kirchen.
Der Bundesverband will deshalb diese gängige Praxis des
Defizitausgleichs rechtlich prüfen lassen und hat dem Kreis Calw in
Baden-Württemberg mit einer Musterklage gedroht. Dass Calw ins Visier
geraten ist, sei eher zufällig, gibt Bublitz zu und verweist auf
öffentlich zugängliche Zahlen und Informationen.
Der Calwer Landrat Helmut Riegger bestätigt, eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung erhalten zu haben, deren Frist am Freitag
abläuft. Er solle sich verpflichten, künftig diesen Finanzausgleich
aus der Kreiskasse zu unterlassen. "Ich war über diese Abmahnung
überrascht und beabsichtige nicht, darauf einzugehen", sagte Riegger
der "StZ".
Das Sozialministerium in Stuttgart sieht die angedrohte Klage
"sehr kritisch". Man könne derzeit nicht beurteilen, ob es bei dieser
Klage "nur" um die Einhaltung von europarechtlichen Vorgaben gehe,
teilte das Ministerium mit. Erst wenn die Klage tatsächlich vorliege,
könne man beurteilen, ob es in Wirklichkeit nicht um den
"angestrebten Ausbau der Marktanteile privater Krankenhausträger
geht".
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Datum: 07.05.2013 - 17:54 Uhr
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