Fischbach: Vertrauliche Geburt ist im Interesse aller Betroffenen
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Bundesfamilienministerin vorgelegte Gegenäußerung zur Stellungnahme
des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Regelung der vertraulichen
Geburt beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ingrid Fischbach:
"Mit der vertraulichen Geburt bringt die Bundesregierung eine
Regelung auf den Weg, die den Interessen der betroffenen Mütter,
Kinder und auch Väter gerecht wird. Der Bundesrat hat in seiner
Stellungnahme vom 3. Mai 2013 die Vorlage des Gesetzentwurfs
grundsätzlich begrüßt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die
Anregungen des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen
und gegebenenfalls weiter ausarbeiten.
Der christlich-liberalen Koalition ist es in den zurückliegenden
parlamentarischen Beratungen gelungen, mit dem vorliegenden Entwurf
endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Schwangere Frauen, die ihre
Identität nicht preisgeben möchten, erhalten Handlungssicherheit und
umfassende Hilfen; die Gefahren und Risiken einer unbegleiteten
Geburt werden vermieden. Gleichzeitig wird das Grundrecht des Kindes
auf Kenntnis der eigenen Herkunft abgesichert: dem Kind soll es
möglich sein zu erfahren, wer seine Mutter ist. Damit werden auch
seine Interessen deutlich besser als bei den bestehenden Angeboten
der anonymen Kindesabgabe wie Babyklappe und anonyme Geburt gewahrt."
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Datum: 08.05.2013 - 10:45 Uhr
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