Otte/Schäfer: Gleichstellung der Soldatinnen weiter verbessert
ID: 871129
Soldatengleichstellungsgesetzes im Bundestag beraten. Gestern fand
dazu eine Anhörung des Verteidigungsausschusses statt. Zu der Novelle
erklären der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Henning Otte, und die
Berichterstatterin, Anita Schäfer:
"Mit der Novelle des Soldatengleichstellungsgesetzes werden die
Rechte der Soldatinnen nachhaltig gestärkt und an dienstlichen
Erfordernissen orientiert. Zukünftig wird es bereits ab der
Bataillonsebene eine Gleichstellungsvertrauensfrau geben. Bisher war
das erst ab der Ebene eines Regiments der Fall. Zusätzlich regelt das
Gesetz erstmals die Wahl einer Soldatin als militärische
Gleichstellungsbeauftragte in zivilen Dienststellen der Bundeswehr.
Damit reflektiert der Gesetzentwurf die Neuausrichtung der
Bundeswehr, die zum Abbau von Hierarchieebenen, zur Auflösung von
Dienststellen und zur Zusammenfassung von militärischer und ziviler
Personalbearbeitung in einem neuen Organisationsbereich führt.
Der Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten wird
entsprechend komplexer. Daher ermöglicht der Gesetzentwurf die Wahl
mehrerer Stellvertreterinnen für eine Gleichstellungsbeauftragte, um
die breiter gefächerten Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus werden
künftig auch Reservisten und Freiwillig Wehrdienst Leistende vom
Gesetz berücksichtigt, da beide Statusgruppen mittlerweile ebenfalls
für Frauen zugänglich sind.
Das Gesetz ist zudem die konsequente Anpassung der bestehenden
Rechtslage an die Lebenswirklichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Es
ist ein weiterer Schritt, um vor allem die Karriereplanung und die
Vereinbarkeit von Familie und Dienst aller Soldatinnen und Soldaten
im Rahmen eines gemeinsamen Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zu
verbessern.
Die Bundeswehr als einsatzorientierte Organisation kann nicht mit
zivilen Behörden verglichen werden. Der soldatische Dienst unterliegt
besonderen Bedingungen. Eine weitere Angleichung an das
Bundesgleichstellungsgesetz ist vor dem Hintergrund des Auftrages der
Streitkräfte deshalb nicht zielführend. Das
Soldatengleichstellungsgesetz dient dazu, die sich aus der
Neuausrichtung der Bundeswehr ergebenden organisatorischen
Veränderungen umzusetzen. Dies findet die Unterstützung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion."
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Datum: 14.05.2013 - 12:24 Uhr
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