Tipps für den Alltag / Vorsicht ist besser als Nachsicht / Änderung der StVO zum 1. April 2013 regelt Verhalten von Inlineskatern und Skateboardern im Fußgängerverkehr neu (BILD)
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(ots) -
Frühling, genau die richtige Jahreszeit, um die Inlineskates
herauszuholen und die Frühjahrssonne zu genießen. Wer die Füße
schnell genug bewegt, erreicht auf seinen acht Rollen leicht
Geschwindigkeiten von 15 Kilometern pro Stunde. Genau hier liegt das
Problem. Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie ihre
Kollegen auf den Skateboards zu den Fußgängern. Sie dürfen
ausschließlich auf Gehwegen fahren. Eine Ausnahme erlaubt die
Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1. April, wenn ein Zusatzzeichen
ausdrücklich die Benutzung von Radwegen, Seitenstreifen oder
Fahrbahnen gestattet. Doch auch hier ist der Skater zu besonderer
Rücksichtnahme verpflichtet. Er muss sich am rechten Fahrbahnrand
bewegen, damit schnellere Fahrzeuge jederzeit überholen können.
Auch wie sich Skater auf dem Bürgersteig zu verhalten haben, hat
der Gesetzgeber, so die HUK-COBURG in der StVO genau geregelt: Speed
weg, Rücksicht auf Fußgänger nehmen und nötigenfalls
Schrittgeschwindigkeit fahren. Skater, die schneller sind und dadurch
einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen. Das kann
teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und
Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten
und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer auch eine lebenslange
Rente zahlen.
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass Kinder ab
sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden
können. - Bewegen sich die Kinder im Straßenverkehr, verschiebt sich
die Altersgrenze allerdings um drei Jahre nach hinten. Straßenverkehr
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Unfall mit
einem Kraftfahrzeug handelt. - Ob Kinder tatsächlich für einen Unfall
und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht allein vom Alter,
sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Ausschlaggebend ist, ob
sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung
richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für
sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie
erwachsen sind und eigenes Geld verdienen, müssen sie für Renten oder
Entschädigungen zahlen.
Doch auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn sie
ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Fazit: Ohne private
Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre
minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.
Auch an die eigene Sicherheit denken
Wer Inliner anzieht oder sich auf ein Skateboard stellt, sollte
nicht allein an andere, sondern auch an sich denken. Viele
Verletzungen lassen sich mit richtiger Schutzausrüstung ganz
vermeiden oder die Unfallfolgen deutlich abmildern. Darum sollten
Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner eine Selbstverständlichkeit
sein.
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Datum: 15.05.2013 - 12:58 Uhr
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