Deutschland braucht keine Nachhilfe durch EU in Sachen Mutterschutz
ID: 87234
Deutschland braucht keine Nachhilfe durch EU in Sachen Mutterschutz
Abstimmungen im Europäischen Parlament
Wir lehnen eine weitergehende Regulierung unseres Mutterschutzes durch die EU ab. Unter dem Deckmantel einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf EU-Ebene versucht die EU-Kommission, sich in nationalstaatliche Angelegenheiten einzumischen.
Die Aufstockung auf 18 Wochen Mutterschutz hört sich zunächst gut an. In Deutschland haben wir allerdings im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten für werdende Mütter bereits mit der bestehenden Mutterschaftsrichtlinie besondere Rechte vor und nach der Geburt ihres Kindes. Mit insgesamt 14 Wochen Mutterschutz, paritätisch finanziert von Arbeitgebern und Krankenkassen, mit der direkt daran anschließenden Möglichkeit, für bis zu 3 Jahre in Elternzeit zu gehen, wovon 14 Monate durch das Elterngeld abgesichert sind, erreichen wir ein sehr hohes Niveau im Sozialschutz.
Die EU sollte sich vielmehr um die Einhaltung eines Mindeststandards innerhalb der Mitgliedstaaten kümmern, statt in gut funktionierende Systeme einzugreifen. Das gilt insbesondere, wenn wie in Deutschland ein hohes Leistungsniveau bereits erreicht ist. Diese Einmischung durch die EU können wir deshalb nur ablehnen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 04.05.2009 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 87234
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 361 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutschland braucht keine Nachhilfe durch EU in Sachen Mutterschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).