Rheinische Post: Folgenreiche Fehler
= Von Eva Quadbeck
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dramatisch, weil es immer um Leben und Tod oder wenigstens um das
gesundheitliche Wohlbefinden für den Rest des Lebens geht. Angesichts
von Millionen Eingriffen, Verordnungen und Therapien im ambulanten
wie im stationären Bereich sind ein paar Tausend nachgewiesene
Kunstfehler statistisch betrachtet wenig. Angesichts der Dramatik ist
aber jede falsche Behandlung von Menschen, die ohnehin leiden, eine
zu viel. Das neue Patientenrechtegesetz hat einige Reformen auf den
Weg gebracht, die die Zahl der Behandlungsfehler senken können.
Insbesondere die Offenlegung von Fehlern oder Beinahe-Fehlern in den
Kliniken kann dazu beitragen, dass Ärzte und Pflegepersonal sich
untereinander helfen, Fehler zu vermeiden. Wenn aber doch etwas
schief geht, liegt die Beweislast immer noch bei den Patienten. Sie
müssen Ärzten, Kliniken und Pflegepersonal deren Schuld nachweisen.
Vor dem Hintergrund, dass es für die Patienten schwierig ist, ihre
Situation zu überblicken, muss diese Regelung überdacht werden.
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Datum: 15.05.2013 - 20:09 Uhr
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