Andere Länder - andere Verkehrsregeln
ID: 872926
laut ADAC frühzeitig über die dort geltenden Verkehrsregeln
informieren. Die Fragen, welche Tempolimits gelten oder welche
Sicherheitsausstattung im Auto mitgeführt werden muss, spielen eine
wichtige Rolle. Aber es gibt es auf Europas Straßen noch weitere,
teils kuriose Regeln und Vorschriften, die unter Umständen hohe
Bußgelder nach sich ziehen können.
Frankreich: Für Führerscheinneulinge gelten zwei Jahre nach
bestandener Prüfung gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen -
außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Die
Verpflichtung, einen Einweg-Alkoholtester an Bord zu haben, gilt zwar
grundsätzlich weiterhin, allerdings wird kein Bußgeld mehr fällig.
Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann das
Zweirad für 60 Tage in Sicherungsverwahrung genommen werden. Und wer
mit über 1,5 Promille im Blut erwischt wird, muss mit einer
Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern
Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind. Wenn die Bezahlung
der Maut an der Mautstation nicht korrekt registriert wird (z.B.
aufgrund eines technischen Defekts), öffnet sich zwar die Schranke
und der Fahrer kann weiterfahren. Allerdings kann eine
Nachzahlungsaufforderung kann noch Jahre später per Post kommen.
Deshalb: Zahlungsbelege möglichst aufbewahren.
Österreich: Wer unerlaubt auf Privatgrund parkt, wird zwar nicht
abgeschleppt, kann aber per Besitzstörungsklage belangt werden.
Dabei können Gerichtskosten bis 700 Euro fällig werden.
Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h können hier auch mittels
Geschwindigkeitsschätzung festgestellt werden (sogenanntes
"Geschultes Amtsauge"). Stichwort Autobahnvignette: Mittels Kameras
kann inzwischen präzise festgestellt werden, ob die Vignette gültig
und richtig aufgeklebt ist. Verstöße kosten mindestens 120 Euro.
Schweiz: Generell ist das Bußgeldniveau bei den Eidgenossen sehr
hoch, daher können Verstöße aller Art den Autofahrer teuer zu stehen
kommen. Bei ausländischen Verkehrssündern wird, aufgrund der
Fluchtgefahr, das Bußgeld in der Regel an Ort und Stelle verlangt.
Bei Nichtbezahlung droht im schlimmsten Fall sogar Ersatzhaft.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche
Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
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E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 16.05.2013 - 11:00 Uhr
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