7.541 Asylerstanträge im April 2013

7.541 Asylerstanträge im April 2013

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7.541 Asylerstanträge im April 2013



(pressrelations) -
Im April 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
7.541 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.962 Personen (35,2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2012 stieg die Zahl der Asylbewerber um 4.360 Personen (137,1 Prozent).
887 Personen erhielten im April 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,3 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 1.107 Personen (19,1 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Besonders deutlich stieg die Zahl der Asylbewerber aus der Russischen Föderation, für die Deutschland derzeit das wichtigste Zielland in der Europäischen Union darstellt. Viele russische Asylbewerber stellen zunächst einen Asylantrag in Polen, wandern aber in der Folge nach Deutschland weiter. Diese Weiterwanderung dürfte vor allem auf das unterschiedliche Niveau der in Polen bzw. Deutschland gewährten Leistungen an Asylbewerber zurückzuführen sein.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im April 2013 7.541 Personen (Vormonat: 5.579 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.962 Personen (35,2 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.360 Personen (137,1 Prozent) gestiegen.

Im April 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 7.541 Erstanträgen zudem 1.016 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im April 2012 waren es 3.181 Erst- und 772 Folgeanträge). Damit wurden im April 2013 insgesamt 8.557 Asylanträge gezählt, 4.604 mehr als im April 2012 (Steigerung um 116,5 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (283), Mazedonien (162) und Kosovo (80). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im April 2013 bei 11,9 Prozent.


Im April 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 5.796 Personen (Vormonat: 5.690) entschieden.

Insgesamt 887 Personen (15,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 58 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 829 Personen (14,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2013 bei 1.107 Personen (19,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.391 Personen (41,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.411 Personen (24,3 Prozent).

II.Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis April 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis April 2013 haben insgesamt 26.792 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (15.482 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 11.310 Personen
(73,1 Prozent).

Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 26.792 Erstanträgen auch 3.467 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -April 2012: 15.482 Erst- und 3.168 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 30.259 Asylanträge gezählt, 11.609 mehr als von Januar -April 2012 (Steigerung um 62,3 Prozent).

Im Zeitraum von Januar bis April 2013 hat das Bundesamt 20.625 Entscheidungen (Vorjahr: 17.188) getroffen.
Insgesamt 3.217 Personen (15,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 257 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.960 Personen (14,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2013 bei 3.685 Personen (17,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 8.023 Personen (38,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.700 Personen (27,6 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende April 2013 59.883, darunter 55.459 Erstanträge und 4.424 Folgeanträge (Vormonat: 56.853 anhängige Verfahren, davon 52.673 Erst- und 4.180 Folgeanträge).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de


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