Rheinische Post: Auch Radfahrer müssen fahrtauglich sein
= Von Gerhard Voogt
ID: 875487
vorgeworfen, die Menschen in NRW erziehen und ihren Alltag
überregulieren zu wollen. Der Vorstoß von NRW-Innenminister Ralf
Jäger, das Fahrradfahren im Vollrausch zu verbieten, ist ein
Eingriff, der nicht in dem Verdacht steht, ideologisch motiviert zu
sein. Die Absenkung des Promille-Grenzwertes ist aus
Sicherheitsgründen überfällig. Wer von der Polizei als Autofahrer mit
1,6 Promille im Blut gestoppt wird, ist nicht nur seinen Führerschein
los. Er muss sich auch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
unterziehen, weil er höchstwahrscheinlich alkoholabhängig ist. Wer
nicht erheblich an Alkohol gewöhnt ist, dürfte sein Rad mit 1,6
Promille wohl kaum wiederfinden. Wer in diesem Zustand fährt,
gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl muss
es möglich bleiben, nach einer Geburtstagsfeier mit moderatem
Alkoholzuspruch mit dem Rad nach Hause zu fahren. Eine Anpassung an
die 0,5-Promille-Grenze für Autofahrer könnte dazu führen, dass sich
viele Gäste aus Bequemlichkeit doch hinter das Steuer setzen würden,
anstatt in die Pedale zu treten. Das wäre für die Sicherheit
kontraproduktiv.
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Datum: 21.05.2013 - 20:49 Uhr
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