Weser-Kurier:Über Korruption im Gesundheitswesen schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in

Weser-Kurier:Über Korruption im Gesundheitswesen schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 23. Mai 2013:

ID: 876410
(ots) - Manager, die sich für ihr Unternehmen Vorteile
erkaufen, Politiker, die gegen Prämien von Firmen ihre Stimme
einsetzen - Korruption und Bestechung werden mit Geld- und
Freiheitsstrafen geahndet, sofern der Betrug auffliegt. Für eine
Gruppe gilt das bislang nicht umfassend: für Ärzte. Die
Rechtsprechung macht Unterschiede zwischen niedergelassenen Ärzten
und angestellten Medizinern. Eine Rechtslage, die sich durch nichts
rechtfertigen lässt und dringend neu geregelt werden muss. Das ist
lange überfällig. Auch im Sinne der Ärzteschaft. Die
Gesundheitsbranche verführt zum Betrug, es geht um Milliarden. Umso
dringlicher ist es, dass Korruption und Bestechung mit Strafen
versehen sind, die zumindest beim Großteil der Verführbaren
abschreckende Wirkung zeigen. Betrüger schaden der Allgemeinheit. Wer
medizinische Leistungen verordnet, weil sie ihm nutzen, tut dies zu
Lasten der Beitragszahler. Aber es kommt noch ein weiterer,
gravierender Grund hinzu, weshalb Korruption und Vorteilsnahme im
Gesundheitswesen endlich genauso hart wie in anderen Bereichen
strafrechtlich verfolgt werden müssen. Patienten müssen das Vertrauen
haben, dass ausschließlich medizinische Gründe maßgeblich für eine
Therapie sind - und zwar alle Patienten, gesetzlich und privat
versicherte. Deshalb geht der Vorstoß von Gesundheitsminister Daniel
Bahr, den Straftatbestand im Sozialgesetzbuch zu verankern, nicht
weit genug. Nur gesetzlich Versicherte würden von dem Schutz
profitieren. Zweifel sind aber ohnehin angebracht, ob es Schwarz-Gelb
ernst meint. Denn: Das Vorhaben ist an das geplante Präventionsgesetz
angehängt worden. Zu einem Zeitpunkt, als sich schon zeigte, dass das
Gesetz in seiner jetzigen Form im Bundesrat kaum noch Chancen hat und
deshalb in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr umgesetzt wird.
Der Korruptionsparagraf gehört ins Strafgesetzbuch, weil er alle


Gruppen im Gesundheitswesen umfasst und signalisiert: Hier geht es
nicht um ein Kavaliersdelikt.



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