Liegt Verantwortung beim Verbraucher oder beim Vermögensberater?
OLG zu unwirtschaftlichem Anlagerisiko
(PresseBox) - Bezüglich Verbraucher gibt es nicht nur einen Verbraucherschutz, sondern auch ein Verbraucherrisiko. Hier ging es um eine Übervorteilung vom eigenen Vermögensberater. Im Mittelpunkt dieses Falles standen ein finanzierendes Kreditinstitut sowie ein Verbraucher. Zudem ging es um eine unwirtschaftliche Kapitalanlage, die der Vermögensberater vermittelte. Dieser Fall zeigt, dass es der Verbraucher ist, der das Risiko trägt. Er muss darauf achten, ob seine Kapitalanlagen wirtschaftlich sind oder nicht. Daraus folgt wiederum, dass er von dem Anlageberater keinen Schadensersatzanspruch verlangen kann, wenn sich die vermittelte Kapitalanlage schließlich als unwirtschaftlich herausstellt.
Unwirtschaftliches Anlagegeschäft
Um Steuern zu sparen, wollte ein Profisportler den kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien, was ihm der Anlageberater vermittelte...
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Datum: 28.05.2013 - 08:45 Uhr
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