Zugang zu kinderpornographische Seiten wird erschwert
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Zugang zu kinderpornographische Seiten wird erschwert
Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer juengeren Opfern festzustellen. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden Internetangeboten (auch aus dem Ausland) zu sperren. Dafuer brauchen wir eine gesetzliche Grundlage.
Sexuell orientierte Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Verbrechen. Der kommerziellen Verbreitung ueber das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden.
Die Sperrung kann und wird die Nachfrage daempfen. Auch wenn man mit einer solchen Zugangssperre nicht jegliche Verbreitung im Internet ausschliessen sondern nur erschweren kann - es ist wichtig, die Hemmschwelle und damit die Sensibilitaet im Umgang mit solchen kriminellen Inhalten deutlich zu erhoehen. Dem dient auch die vorgesehene Umleitung auf eine Stoppseite, die sich etwa in Norwegen bewaehrt hat.
Um noch in dieser Legislaturperiode das Inkrafttreten zu ermoeglichen, haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung uebernommen und als eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wir werden in den weiteren parlamentarischen Beratungen pruefen, an welchen Stellen es moeglicherweise Verbesserungsbedarf gibt, etwa im Hinblick auf Datenschutz und verfahrensrechtliche Regelungen. Am Grundsatz des freien Internets halten wir fest, deshalb braucht die ausnahmsweise Sperrung in diesem besonderen Fall einen rechtsstaatlich einwandfreien Rahmen.
Im Uebrigen verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion im Kampf gegen Kinderpornographie seit jeher einen umfassenden Ansatz. Hierzu haben wir gestern einen Zehn-Punkte-Plan mit weiteren konkreten Massnahmen verabschiedet.
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Datum: 06.05.2009 - 18:03 Uhr
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