Gesamtmetall: Gesetzentwürfe zu Werkverträgen verstoßen gegen Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft
ID: 884436
im Ausschuss für Arbeit und Soziales auf der Tagesordnung stehenden
Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Regulierung von
Werkverträgen scharf kritisiert. "Missbrauch von Werkverträgen ist
bereits heute verboten, Informations- und Kontrollrechte gibt es
ebenfalls schon", betonte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. "Die
Gesetzentwürfe vergrößern nur die Macht der Betriebsräte, aber nicht
die Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt."
Eine Ausweitung der Mitbestimmung wäre ein schwerer Eingriff in
die unternehmerische Freiheit, so Zander weiter. "Die Entscheidung,
was ein Unternehmen selbst macht und was es zukauft, ist elementarer
Kern des unternehmerischen Handelns. Sonst liegt die
Entscheidungshoheit bei einem Gremium, das - anders als die
Firmeneigentümer - für Versagen nicht gerade stehen muss. Eine solche
Entmachtung des Eigentümers stünde nicht nur im Widerspruch zu den
Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft, sie würde auch gegen das
Grundgesetz verstoßen."
Einen Trend zu mehr Werkverträgen gebe es trotz aller Behauptungen
nicht, betonte Zander. Er wies darauf hin, dass
Werkvertragsbeschäftigten die gleichen Rechte wie alle anderen
Arbeitnehmer auch zustünden: "Sie genießen den vollen
Kündigungsschutz, sie können Betriebsräte wählen und Tarifverträge
aushandeln." Es könne im Übrigen nicht Aufgabe des Betriebsrates im
Einsatzbetrieb sein, die Arbeitsbedingungen fremden Personals zu
regeln.
Ein ausführliches Positionspapier zum Thema Werkverträge finden
Sie unter www.gesamtmetall.de/werkvertrag.
Pressekontakt:
Martin Leutz
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@gesamtmetall.de
030-55150206
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Datum: 05.06.2013 - 11:17 Uhr
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