Westdeutsche Zeitung: Gesetzgebung gehört in den Bundestag =
Von Lothar Leuschen
ID: 885883
geht bei der Regierungskoalition aus Union und FDP anscheinend nicht
mehr viel. Das gilt vor allem für Gesetze, die das Zusammenleben
gleichgeschlechtlicher Paare betreffen. Dabei ist es eine offene
Diskussion wert, ob eine homosexuelle Lebensgemeinschaft dasselbe
sein kann wie eine Ehe zwischen Mann und Frau. Die Ehe gilt vor allem
in konservativen Kreisen als einzig würdige Keimzelle für Familien.
Andere sagen, dass es zwischen Partnerschaft und Ehe keinen
Unterschied geben darf. Ebenso verhält es sich mit der Frage danach,
ob gleichgeschlechtliche Paare Kinder des jeweiligen Partners
adoptieren dürfen. Es ist nachvollziehbar, dass diese Vorstellung
nicht in die Gedankenwelt aller Deutschen und vieler Unionspolitiker
passt. Aber sowohl was Ehegattensplitting als auch was Adoption
angeht, hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) den unionsinternen
Schlingerkurs beendet. Das ist gut für die gleichgeschlechtlichen
Paare. Schlecht ist, dass die Gesetzgebung sich vor allem in solchen
Fragen zunehmend von Berlin nach Karlsruhe verlagert. Denn wann immer
die Richter in den roten Roben vor die Kameras treten, verlieren die
Parteien und mit ihnen verlieren die Wähler. Die haben eine Partei
oder ein Parteienbündnis mit einer Mehrheit ausgestattet, damit
Profis das gesellschaftliche Zusammenleben regeln und Gesetze
verabschieden, die Recht von Unrecht unterscheiden.
Wenn aber eine Regierungskoalition nicht in der Lage ist,
gemeinsame Standpunkte zu finden und auf gesellschaftliche Fragen
juristisch haltbare Antworten zu entwickeln, dann wird der Bundestag
zur Farce. Das gilt umso mehr, als die Union sich nicht zu scheuen
scheint, mit Hilfe des BVGs auf Zeit zu spielen. Es könnte ja sein,
dass die Karlsruher Richter erst nach dem nächsten wichtigen
Wahltermin vor die Kameras treten.
In der Frage des Ehegattensplittings hat die Union ihr Ziel
offenbar nicht erreicht. Nun muss sie von Gerichts wegen tun, was vor
allem die Christsozialen unter den Unionspolitikern rundweg ablehnen.
Und sie muss es zügig tun, sonst werden die BVG-Watschen unüberhörbar
durch den Wahlkampf schallen. Und der Text zur Melodie besagt, dass
Gesetzgebung in den Bundestag gehört und nicht ins BVG.
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Datum: 06.06.2013 - 19:46 Uhr
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