Kollateralschaden am Grundgesetz

Kollateralschaden am Grundgesetz

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Kollateralschaden am Grundgesetz



(pressrelations) - "Den Kollateralschaden dieser Phantomdebatte trägt das Grundgesetz davon", kritisiert Ulla Jelpke die aus der Union vorgetragene Forderung nach einer Verfassungsänderung, um der Bundeswehr mehr Kompetenzen zu verleihen. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Die Regierungsfraktionen führen eine Scheindebatte. Eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung ist nicht drin, das steht spätestens seit dem gescheiterten Vorstoß von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries im Oktober vorigen Jahres fest.

Entführungen sind kriminelle Handlungen, für deren Bekämpfung die Polizei zuständig ist. Geht es nach der Union, sollten Militär und Polizei quasi zusammengelegt werden. Was dabei herauskommt, kann man sich in jeder Militärdiktatur anschauen. Man kann es auch der deutschen Geschichte entnehmen. Das Grundgesetz sieht aus guten Gründen die Trennung zwischen militärischen und polizeilichen Befugnissen vor. Das rhetorische Dauerfeuer, das die Union auf die Verfassung abschießt, trägt nichts zur Sicherheit bei."


F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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Datum: 11.05.2009 - 14:41 Uhr
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