neues deutschland: Fluthilfen werden auf Hartz IV angerechnet - aber widersprüchliche Regelungen
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viel Arbeit zukommen. Der Grund sind die teilweise widersprüchlichen
Regelungen zur Anrechnung von Hochwasserhilfen für
Hartz-IV-Betroffene. Laut einer Anweisung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS), über die die in Berlin erscheinende
Tageszeitung »neues deutschland« (Freitagausgabe) berichtet, sollen
bereits gezahlte Nothilfen mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden.
Wer etwa seinen kompletten Hausrat an die Fluten verloren hat und
deshalb Soforthilfe erhält, muss sich vorsehen: »In dem Fall würde
das Jobcenter kein Möbelgeld mehr zahlen«, warnt der Wuppertaler
Arbeitslosenrechtsberater Harald Thomé gegenüber »neues deutschland«.
Zwar hätten Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und
Landkreistag gemeinsam erklärt, dass Soforthilfen nicht anzurechnen
seien. »Doch das gilt nicht für Erstausstattung«, betont Thomé.
In der »nd« vorliegenden Anweisung des BMAS heißt es, dass die
Jobcenter Hilfen für die Neuanschaffung von Möbeln und
Haushaltsgeräten nur gewähren, wenn die Kosten »weder durch eine
Versicherung noch durch eine anderweitiges Notprogramm erstattet
werden«. Ohnehin seien die Zahlungen für eine Erstausstattung viel zu
gering, kritisiert Thomé. Während es in Westdeutschland maximal 2000
Euro gebe, würden viele Kommunen in den neuen Ländern oftmals nur 800
Euro zahlen, so Thomé.
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Datum: 14.06.2013 - 06:00 Uhr
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