Oliver Schulz vom Landgericht Berlin zu Schadensersatz verurteilt /
Ehemaliger Geschäftsführer der IT-Fonds beging Treuepflichtverletzung
ID: 893325
Oliver Schulz, wurde heute vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O
67/11) zu Schadensersatz wegen der treu- und pflichtwidrigen
Auswechslung der Komplementärgesellschaft zahlreicher InfraTrust
Fonds im Dezember 2010 verurteilt.
Oliver Schulz hatte im Dezember 2010 erstmals versucht, die
InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6, 8 sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen
Austausch der Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat
kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH geradezu
handstreichartig zu übernehmen. Dabei hatte er auch den Treuhänder
zur Ausstellung der erforderlichen Vollmachten getäuscht.
Dieser erste Versuch konnte durch die Fondsgeschäftsführung durch
eine von ihr beantragte einstweilige Verfügung sofort unterbunden
werden (AZ 99 O 121/10). Seitdem bemüht sich Oliver Schulz mit seinem
bislang erfolglosen Konkurrenzunternehmen, der Sworn Gruppe, um die
feindliche Übernahme der InfraTrust Fonds. Dabei bedient er sich
teilweise offener und anonymer Diffamierungskampagnen, zuletzt unter
"Sworn Hilft Anlegern". Überdies stellte Oliver Schulz in der
Vergangenheit eine Reihe von haltlosen und nicht belegten
Falschbehauptungen auf, mit denen Anleger und Vermittler
augenscheinlich getäuscht werden sollen. Gleichwohl hat sich das
Landgericht in seiner Urteilsfindung von diesen zahlreichen haltlosen
Behauptungen nicht täuschen lassen.
Auf der Grundlage des heute erwirkten Urteils in Höhe eines ersten
Teilbetrags in Höhe von 32.000,- Euro wird die Geschäftsführung der
InfraTrust Fonds weitere Forderungen für in den in den USA sowie die
durch die Verzögerungen entstanden Schäden einklagen, denn Oliver
Schulz hatte im Zuge der damaligen Übernahme auch versucht, das
US-Vermögen der Fonds auf von ihm kontrollierte Gesellschaften zu
übertragen.
Weiterhin wird die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds prüfen,
in welchem Umfang die von Oliver Schulz begangene Pflichtverletzung
auch den Tatbestand der strafrechtlichen Untreue erfüllt und
strafrechtliche Maßnahmen zu veranlassen sind. In einem anderen
Verfahren gegen Oliver Schulz hat die Generalstaatsanwaltschaft
Berlin unterdessen die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen diesen
verfügt.
Der Geschäftsführer der InfraTrust Fonds, Stephan Brückl, zum
heutigen Urteil: "Dieses Urteil verhilft nicht nur den Anlegern zu
ihrem Recht, sondern schafft auch endlich Klarheit zu den
eigentlichen Motivationen des Herrn Schulz. Letztlich ist er ein
erfolgloser Konkurrent, der sich um Geschäft bemüht - mit allen
Mitteln."
Der anwaltliche Vertreter von Herrn Schulz musste einräumen, dass
die Verurteilung als Geschäftsführer weitreichende Konsequenzen für
Herrn Schulz haben kann.
Ungeachtet dessen und wie zum Trotz ließ Oliver Schulz heute
wahrheitswidrig verbreiten, dass das Landgericht Berlin die gegen ihn
gerichtete Schadensersatzklage insgesamt abgewiesen hätte - obwohl
dies nachweislich das ganze Gegenteil der Fall ist! Gegen diese
neuerlich falsche Behauptung wird seitens der Fondsgeschäftsführung
umgehend rechtlich vorgegangen werden. Das heutige Urteil kann nach
Ausfertigung in Kürze über die Geschäftsführung der MfAM angefordert
werden.
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Uwe Wolff
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
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Datum: 18.06.2013 - 17:58 Uhr
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