Wirksamkeit der Hausordnung

Wirksamkeit der Hausordnung

ID: 894918
(PresseBox) - Viele Veranstaltungsstätten haben eine Hausordnung. In dieser ist bspw. geregelt, was ein Besucher mit in die Veranstaltungsstätte einbringen darf, wie er sich dort zu verhalten usw. Welche rechtliche Bedeutung hat die Hausordnung?
Oftmals keine ? da sie schlicht unwirksam ist. Ist eine Hausordnung (wie im Regelfall) als Allgemeine Geschäftsbedingung zu qualifizieren, dann muss sie vor Vertragsschluss einbezogen werden. Hängt die Hausordnung aber an Stellen aus, an denen der Besucher vorbeikommt, wenn er bereits den Besuchervertrag geschlossen hat, ist es zu spät. Dann kann die Hausordnung noch so schön formuliert sein, sie bleibt unwirksam.
Ebenso: AGB auf Eintrittskarten sind regelmäßig schon allein deshalb unbeachtlich, weil die Eintrittskarte typischerweise erst ausgehändigt wird, wenn der Vertrag schon geschlossen ist.
Selbst wenn die Hausordnung rechtzeitig (man denke auch an den Vorverkauf!) einbezogen worden sein sollte, müsste sie auch den formellen und inhaltlichen Anforderungen von AGB genügen. So sind regelmäßig Haftungsklauseln unwirksam, mit denen der Veranstalter oder Betreiber seine Haftung mehr als zulässig zu reduzieren versucht. Gleiches kann gelten, wenn der Veranstalter sich mithilfe der AGB zugleich die Zustimmung für Fotoaufnahmen einräumen lässt.
Ein Sonderfall ist die Garderobe, hier ist der Hinweis ?keine Haftung? aus vielerlei Gründen unwirksam.
Eine Hausordnung kann übrigens auch schon deshalb unwirksam sein, weil sie zu höflich formuliert ist: Ist die Hausordnung bspw. eine ?Freundliche Bitte?, dann fehlt ihr die erforderliche Verbindlichkeit: Einer Bitte muss der Besucher nämlich nicht nachkommen.
Unabhängig davon kann es auch ?Hausordnungen? geben, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter gelten; dabei handelt es sich um ganz normale mietvertragliche Bedingungen, die sich allerdings auch am strengen AGB-Recht messen lassen müssen. Allerdings sind die Anforderungen bei AGB zwischen Unternehmern oftmals nicht ganz so extrem streng wie zwischen Unternehmer und Verbraucher.


Thomas Waetke
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  Mietrecht aufgeschlüsselt: Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung Eröffnung des zweiten Bauabschnitts rückt näher: Am 18. Juni 2013 feierten die designer outlets Wolfsburg Grundsteinlegung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.06.2013 - 14:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 894918
Anzahl Zeichen: 2766

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 260 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wirksamkeit der Hausordnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli


Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


dukaPC jetzt auch bei SENIOLA in Hamburg erhältlich ...
Erik Hougaard, Geschäftsführer der dukaPC GmbH, freut sich auf die Zusammenarbeit: „Für uns ist Hamburg nach Oldenburg der nächste logische Schritt. Wir sehen einen großen Markt für unseren speziell für Senioren konzipierten Computer. Dieser bietet einen leichten Zugang in die moderne Kommu

Mobil unterwegs: die Generation der 6- bis 13-Jährigen / Bereits jedes zweite Kind hat ein eigenes Handy (BILD) ...
Handys für Kinder - muss das sein? Geht es nach den Kindern, ist die Antwort ein klares Ja. Laut einer aktuellen Studie* interessieren sich zwei Drittel aller Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis 13 Jahren für Handys. Jedes zweite Kind besitzt bereits ein eigenes Mobiltelefon - bei de

Flacher, leichter und schneller: Toshiba kündigt neue Generation von Solid-State-Hybrid-Laufwerken an ...
Sowohl die MQ01ABF050H mit 500 GB als auch die MQ01ABF032H mit 320 GB (1) sind dünner und leichter als die vorhergehende Modellgeneration. Beide Laufwerke verfügen über einen NAND-Cache von 8 GiB (2) und bieten eine extrem hohe Performance. Sie erreichen beispielsweise im Benchmark-Programm „PC

Ex-Ministerpräsidentin Heide Simonis im Fernsehwoche-Interview: "Mein Karriere-Aus hat mich weitergebracht" ...
Die gescheiterte Wiederwahl im Kieler Landtag 2005 war für Heide Simonis eine herbe Niederlage. Doch im Nachhinein hatte die Situation damals auch etwas Gutes für die Politikerin. "Mein Karriere-Aus hat mich weitergebracht", verrät die 69-Jährige im Interview mit der Programmzeitschr


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z