Wir unterstuetzen gemeinnuetzige Unternehmen bei der Vergaberechtsreform
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Wir unterstuetzen gemeinnuetzige Unternehmen bei der Vergaberechtsreform
Wir begruessen ausdruecklich die Ankuendigung der Bundesregierung bei der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung fuer Bauleistungen gemeinnuetzige Unternehmen zum Wettbewerb um oeffentliche Auftraege zuzulassen. Am kommenden Montag wird der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses fuer Bauleistungen die in der VOB/A Novelle vom 25. November 2008 enthaltene Ausschlussregelung endgueltig aufheben. Das ist fuer uns ein grosser Erfolg, denn wir haben uns von Anfang an nachdruecklich gegen eine Benachteiligung gemeinnuetziger Unternehmen eingesetzt. Bereits im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen (GWB) haben wir durchgesetzt, dass soziale Kriterien bei der Vergabe oeffentlicher Auftraege beruecksichtigt werden muessen. Sozial ausgerichtete Unternehmen unterstuetzen massiv unsere Bemuehungen, benachteiligte Menschen in Arbeit zu bringen und entlasten damit unsere Sozialversicherungssysteme. Die Mehrzahl der gemeinnuetzigen Unternehmen ist dabei ebenso zwingend auf oeffentliche Auftraege angewiesen, wie es gewerbliche Unternehmen sind. Wir freuen uns daher, dass die Bundesregierung gemeinnuetzige Unternehmen und Einrichtungen auch weiterhin zum Wettbewerb um oeffentliche Auftraege zulassen wird.
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Datum: 13.05.2009 - 19:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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