Landgericht untersagt von durch Sworn veranlassten IT Fonds-Versammlungen / Geschäftsführer Stephan Brückl wendet erhebliche Risiken von IT-Fonds ab
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Betreiben von Oliver Schulz (Geschäftsführer der Sworn Gruppe) durch
die Rechtsanwälte B/R/G einberufenen Gesellschafterversammlungen der
Fonds InfraTrust (IT) 6 und 8 sind vom Landgericht Berlin mittels
einer einstweiligen Verfügung (Az: 21 O 191/13) verboten worden.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass allein die
Geschäftsführung der IT Fonds berechtigt ist, eine
Gesellschafterversammlung einzuberufen. Exakt dies hatte
IT-Geschäftsführer Stephan Brückl aber bereits getan - diese wird am
6. August 2013 stattfinden. Somit sind die auf Betreiben von Oliver
Schulz und durch die B/R/G einberufenen Gesellschafterversammlungen
sowohl treuwidrig als auch unzulässig und wurden deshalb vom
Landgericht unter Androhung eines Ordnungsgeldes bzw. einer
Ordnungshaft untersagt.
"Mit dieser einstweiligen Verfügung haben wir schnell
Rechtsklarheit schaffen können", erläutert Stephan Brückl. "Auf diese
Weise konnten wir verhindern, dass die von Oliver Schulz mandatierten
Rechtsanwälte B/R/G unwirksame und anfechtbare Beschlüsse im
höchsteigenen Interesse von Herrn Schulz herbeiführen, die nur
weitere Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten für die betroffenen
Fonds hervorgerufen hätten." Zudem, so der IT-Geschäftsführer weiter,
konnte mit dieser einstweiligen Verfügung ein weiterer Versuch von
Oliver Schulz und seiner Sworn Gruppe, die InfraTrust Fonds 6 und 8
feindlich zu übernehmen, verhindert werden. "So konnten wir
erhebliche Risiken von den Fonds abwenden."
Hervorzuheben ist, dass mit der einstweiligen Verfügung vor allem
die Mehrheit der Gesellschafter geschützt wird, die sich durch die
unwahrhaftigen Behauptungen des Oliver Schulz nicht manipulieren
lassen haben und diesem erneuten Übernahmeversuch der Sworn Gruppe
insoweit nicht gefolgt sind.
Oliver Schulz war erst in der vergangenen Woche vor dem
Landgericht Berlin wegen Treuepflichtverletzung in seiner Zeit als
Geschäftsführer der InfraTrust Fonds (IT Fonds) zur Zahlung von
Schadensersatz gegenüber einer Vielzahl von IT Fonds verurteilt
worden (Az.: AZ: 98 O 67/11). Das Gericht war zu der Überzeugung
gelangt, dass sich Oliver Schulz gegenüber den IT-Fonds pflichtwidrig
verhalten hat, als er schon einmal der Versuch unternommen hatte, das
Management zu übernehmen.
Außerdem wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen Oliver Schulz in
einem anderweitigen Verfahren verfügt hat. Oliver Schulz wird
vorgeworfen, Geschäftsunterlagen vernichtet zu haben (241Js 398/12).
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Datum: 24.06.2013 - 19:56 Uhr
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