Dietmar Bartsch zu Merkel und der Ost-Rentenangleichung: Erst versprochen, dann gebrochen, nun gestrichen
ID: 897583
West auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Was noch im Koalitionsvertrag von
2009 versprochen, in der laufenden Legislaturperiode dann gebrochen
wurde, wird nun im Wahlprogramm der Union gleich ganz gestrichen. Die
Kanzlerin lässt den Osten beim Thema Rentengerechtigkeit schlicht im
Regen stehen", erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion
DIE LINKE, Dietmar Bartsch, zum Wahlprogramm von CDU und CSU, nach
dem die Union an den Rentenberechnungen nach geltendem Recht
festhalten will. Bartsch weiter:
Die Koalition hat die Wählerinnen und Wähler in den neuen Ländern
schlichtweg belogen. Rentengerechtigkeit wurde nicht hergestellt.
Jetzt werden sie vollkommen ignoriert. Diese Herangehensweise ist ein
knappes Vierteljahrhundert nach Herstellung der deutschen Einheit
inakzeptabel, weder christlich noch sozial. Rentengerechtigkeit darf
es nicht nach Kassenlage geben. Zumindest ein Fahrplan zur
Angleichung der Renten Ost an West muss in der nächsten
Legislaturperiode durchgesetzt werden.
Nur ein Wahlerfolg der LINKEN wird die CDU/CSU in dieser Frage auf
den Pfad der Tugend zurückbringen können."
Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.06.2013 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 897583
Anzahl Zeichen: 1583
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dietmar Bartsch zu Merkel und der Ost-Rentenangleichung: Erst versprochen, dann gebrochen, nun gestrichen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Fraktion DIE LINKE. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).