neues deutschland: Stimmenfang
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verhinderten in den letzten Monaten acht Mal mit ihrer Mehrheit im
Rechtsausschuss des Bundestages eine Debatte über ein schärferes
Gesetz zur Abgeordnetenbestechung. Treffsichere Argumente hat
Schwarz-Gelb nicht. Bestechung von Parlamentariern sei bereits
verboten, heißt es lapidar. Das mag für den Stimmenkauf bei Wahlen
gelten; für die gekaufte Überzeugungsarbeit auf den Fluren des
Bundstags gilt dies nicht. Es kommt selten vor, dass der Vorsitzende
eines Ausschusses seine Parteifreunde gegen sich aufbringt. Siegfried
Kauder (CDU) musste diese harte Erfahrung im Rechtsausschuss machen,
als er gemeinsam mit der Opposition an einem interfraktionellen
Antrag werkelte. Besser als gar kein Gesetz, dachten sich SPD, Grüne
sowie LINKE und ließen sich auf Kauders Entwurf ein. Doch der
Unionspolitiker konnte niemanden aus den eigenen Reihen überzeugen
und so vertagte der Rechtsausschuss zuletzt am 12. Juni die
Diskussion. Eine Debatte in dieser Legislatur wäre damit vom Tisch
gewesen, hätten SPD und Grüne sich nicht eines Tricks bedient. Beide
Fraktionen brachten ihre Entwürfe zur Abgeordnetenbestechung als
Änderungsanträge für das Gesetz über die Eindämmung unseriöser
Geschäftspraktiken ein. Dass die Initiative keinen Erfolg haben
würde, war abzusehen. So nötig ein schärferes Gesetz ist. Rot-Grün
ging es darum, die Regierung aus wahltaktischen Zwecken vorzuführen.
Wenigstens ist aber jetzt klar, wer beim Thema Bestechung weiter auf
der Bremse steht.
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Datum: 27.06.2013 - 18:27 Uhr
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