Holzenkamp/Gerig: Licht und Schatten bei der Reform der EU-Agrarpolitik
ID: 900166
EU-Parlament, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission auf die Reform
der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa geeinigt. Dazu erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Obmann Alois Gerig:
"Es ist höchste Zeit, dass sich alle Beteiligten auf einen
politischen Kompromiss zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik
(GAP) geeinigt haben. Die Bundesregierung hat einen erheblichen
Anteil an diesem letztendlich positiven Gesamtergebnis.
So wird die Landwirtschaft durch das sogenannte Greening der
Direktzahlungen für den einzelnen Betrieb in den kommenden Jahren
noch mehr zum Erhalt von Umwelt und Natur beitragen. Zunächst fünf
Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen werden künftig als
ökologische Vorrangflächen bewirtschaftet.
Vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen bei der
Ernährung der Weltbevölkerung ist es unverständlich, dass die
Kommission, unterstützt von Umweltverbänden und der rot-grünen
Opposition, eine vollständige Stilllegung der ökologischen
Vorrangflächen gefordert hat. Die jetzt gefundene Regelung der
Weiterbewirtschaftung unter bestimmten Auflagen ist auch ein
Verdienst der Bundesregierung. Bei der Umsetzung des Greenings kommt
es jetzt auf eine pragmatisch-praktische Ausgestaltung an.
Außerdem können die Mitgliedstaaten kleine Betriebe über die
Flächenprämie besonders fördern. Deutschland wird dies umsetzen.
Landwirtschaftsferne Betriebe sind künftig vom Erhalt der
Direktzahlungen ausgeschlossen. Die Möglichkeit, die direkten
Zahlungen an die landwirtschaftlichen Familien um bis zu 15 Prozent
zu kürzen, um mit diesen Geldern Projekte im Ländlichen Raum zu
fördern, lehnt die Union ab. Besonders betroffen wären hiervon die
kleinen einkommensschwachen Betriebe.
Kritisch sehen wir die teilweise Abkehr von der Marktorientierung
der europäischen Landwirtschaft. Unverständlich bleibt außerdem, dass
in vielen Produktionsbereichen weiterhin marktferne Mengenproduktion
über gekoppelte Direktzahlungen gefördert werden kann. Diese
Zahlungen waren eine Ursache für die Milchseen und Butterberge in der
Vergangenheit. Deshalb gewährt Deutschland die Direktzahlungen an die
landwirtschaftlichen Betriebe nur noch auf Basis der bewirtschafteten
Fläche.
Gescheitert ist die Kommission auch mit ihrem Anliegen, die GAP
unbürokratischer zu gestalten. Ganz im Gegenteil: Gerade die
Eingriffe bei den Marktmaßnahmen werden zu einem Anstieg der
Bürokratie führen.
Alle Elemente der neuen GAP gelten ab 2014. Die Regelungen zum
Greening der Direktzahlungen greifen ab 2015. Es ist jetzt Aufgabe
der Mitgliedstaaten, die neuen Regelungen der europäischen
Agrarpolitik schnell und pragmatisch umzusetzen."
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Datum: 28.06.2013 - 15:21 Uhr
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