Bundesregierung lehnt höhere Hartz IV-Regelsätze ab.
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existenzsichernde Regelsätze für Hartz IV-Bezieher einzuführen",
bewertet Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes, einen Bericht der Bundesregierung an den
Deutschen Bundestag. Dieser hatte im März 2011 die Bundesregierung
verpflichtet, bis 30. Juni 2013 einen Bericht zu einigen Kernfragen
der Regelsatzbemessung vorzulegen.
Die Bundesregierung hält es nach dem Bericht weiterhin für
richtig, dass zur Bemessung der Regelsätze nicht nur das
Konsumverhalten von Haushalten mit Niedrigeinkommen erforscht wird,
sondern auch von Haushalten, die selbst Hartz IV beziehen könnten.
Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt,
dass der Anteil dieser Haushalte mindestens 30% höher ist als bisher
angenommen. Das soll aber nicht zu einer Neuberechnung der Hartz
IV-Sätze führen. "Hartz IV wird weiterhin an Hartz IV bemessen,"
empört sich Werner Hesse.
Auch für Kinder in Hartz IV-Haushalten hält die Bundesregierung
eine Anhebung der Regelsätze für nicht erforderlich. Das soll auch
dann gelten, wenn Eltern ihr erwachsenes behindertes Kind in den
Haushalt aufnehmen, um es zu versorgen.
Dadurch, dass die Bundesregierung mit ihrem Bericht die volle
Zeitspanne genutzt und den Bericht erst in die letzte Sitzung des
Sozialausschusses am 26. Juni 2013 eingebracht hat, ist das
Bundestagsplenum in den frühen Morgenstunden des 28. Juni 2013 in
Sommerpause und Wahlkampf gegangen, ohne den Bericht zu beraten. "Die
Bundesregierung hat sich geschickt um eine politische Bewertung ihrer
Regelsatzpolitik gedrückt," moniert Werner Hesse.
Aktuell beträgt der monatliche Regelsatz für einen
Ein-Personen-Haushalt 382 Euro. Der Paritätische hatte bereits für
2011 einen Regelsatz von 442 Euro als bedarfsdeckend errechnet.
Pressekontakt:
Martin Wißkirchen, 030-24636-311
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Datum: 01.07.2013 - 10:57 Uhr
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