Zensusgesetz 2011 tritt in Kraft
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Zensusgesetz 2011 tritt in Kraft
Die gesetzgeberischen Weichen sind gestellt, dass in Deutschland, wie in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ein Zensus als Bevölkerungs, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt wird. Dies ist dringend geboten, da die letzten Volkszählungen in der alten BRD 1987 und in der DDR 1981 erfolgten. Aktuelle Daten werden dringend für politische und wirtschaftliche Planungen, aber auch für die wissenschaftliche Forschung benötigt. Zukünftig sollen laut den EU-Vorgaben alle 10 Jahre europaweite Volkszählungen durchgeführt werden.
In Deutschland wird die Volkszählung 2011 erstmals als ein registergestützter Zensus durchgeführt, bei der auf eine Befragung aller Einwohner verzichtet wird und die erforderlichen Daten weitgehend aus vorhandenen Registern, wie den Melderegistern und den Registern der Bundesagentur für Arbeit, gewonnen werden. Die Registerdaten werden mit moderner Informationstechnik ausgewertet. Ergänzend werden die Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt. Außerdem ist eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bis maximal 10 Prozent der Bevölkerung vorgesehen, um verlässliche Zensusergebnisse zu erzielen, die eine Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Gemeinden erlauben. Auf deren Grundlage werden Wahlkreise eingeteilt und finanzielle Ausgleichszahlungen auf nationaler und europäischer Ebene berechnet. Die Stichprobe dient zudem dazu, ergänzende Angaben über die Bevölkerung zu erfassen, etwa die Religionszugehörigkeit und den Migrationshintergrund.
Der neue und innovative registergestützte Ansatz erlaubt es, Daten in einer mit herkömmlichen Volkszählungen vergleichbaren Qualität mit einem geringeren Aufwand, niedrigeren Kosten und vor allem weniger belastend für die Bürger zu erheben.
Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de
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Datum: 15.05.2009 - 15:11 Uhr
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