InfraTrust-Geschäftsführung verhindert Abhaltung untersagter Gesellschafterveranstaltung / Weitere feindliche Übernahmeversuche durch Sworn Oliver Schulz erfolgreich abgewendet
ID: 902332
versuchte Rechtsanwalt Juri Schleicher auf Betreiben von Oliver
Schulz (Geschäftsführer der Sworn Gruppe), rechtswidrige
Gesellschafterveranstaltungen am 25. Juni abzuhalten. Die
Durchführung zum Schaden der Anleger konnte jedoch durch die
rechtmäßige Fondsgeschäftsführung der InfraTrust Fonds verhindert
werden.
Die durch Sworn Rechtsanwalt Juri Schleicher einberufenen
Gesellschafterversammlungen der Fonds InfraTrust (IT) 6 und 8 waren
zuvor vom Landgericht Berlin mittels einer einstweiligen Verfügung
(AZ: 21 O 191/13) unter Androhung eines Ordnungsgeldes bzw. einer
Ordnungshaft untersagt worden. Das Gericht begründete seine
Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der IT-Fonds
berechtigt ist, eine zeitnahe Gesellschafterversammlung einzuberufen.
Exakt dies hatte IT-Geschäftsführer Stephan Brückl aber bereits
getan.
Dennoch hatte Sworn nach Bekanntwerden der gerichtlichen
Entscheidung geradezu verzweifelt versucht, die untersagte
Veranstaltung stattfinden zu lassen und sogar Anleger zur weiteren
Teilnahme anzustiften.
Vor diesem Hintergrund konnte Dr. Christian Herbst für die
Komplementärin und als Versammlungsleiter der von Rechtsanwalt
Schleicher einberufenen treuwidrigen Versammlungen nur die
Beschlussunfähigkeit feststellen und die Hintergründe hierfür
erläutern. Zudem wurde die Veranstaltung zur Darstellung der aus den
Kampagnen der Sworn-Gruppe und Oliver Schulz resultierenden
Aktivitäten und Folgen im Sinne einer Informationsveranstaltung
genutzt.
"Als Geschäftsführer ist Stephan Brückl der Aufforderung einzelner
Anleger, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung anzuberaumen
und hierfür ergänzende Tagesordnungspunkte aufzunehmen, durch die
Ansetzung der Gesellschafterversammlung im August vollends
nachgekommen", erklärte Dr. Christian Herbst den anwesenden
Mitarbeitern der Sworn Gruppe und ihren Anwälten sowie einigen
anwaltlichen Vertretern weniger Anleger.
"Um weitere erhebliche Kosten und Gesellschafterbeschlüsse, deren
Nichtigkeit gerichtlich zu klären gewesen wären, zu vermeiden, haben
wir die von Herrn Schulz initiierten Veranstaltungen in einem
Eilverfahren unterbunden. Alle derzeit klärungsbedürftigen Fragen zu
den Fonds, wie zum Beispiel die Alternative ihrer Auflösung, werden
in der ordentlichen Gesellschafterversammlung im August abgehandelt.
Die durch die von Oliver Schulz betriebene Kampagne "Sworn hilft
Anlegern" entstandene Verunsicherung bei wesentlichen
Geschäftspartnern auch in den USA ist bereits jetzt erheblich und
wäre hierdurch ausgeweitet worden", so die Versammlungsleitung. Dem
habe das Landgericht nun einen Riegel vorgeschoben.
Es wurde gegenüber den Anlegern des IT 6 und IT 8 außerdem noch
einmal klargestellt, dass die von Sworn aufgestellte Behauptung, die
Funktürme der Fonds würden in Anteile an der CIG Wireless getauscht,
falsch ist. Die Veräußerung der Funktürme solle vielmehr mittels
einer offenen Versteigerung am Markt erfolgen. Dies werde als
Hauptgegenstand der Gesellschafterversammlung am im August
ausführlich besprochen.
Wie schon bei den vorangegangenen Road Shows der Sworn Gruppe
unternahm Oliver Schulz auf seiner Veranstaltung neuerlich den
Versuch, die Anleger für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Im
Laufe dieser Veranstaltung wurde deutlich, worin die eigentliche
Zielsetzung von Oliver Schulz besteht: Da die unternehmerischen
Zielsetzungen der Sworn Gruppe offensichtlich gescheitert sind,
sollen die IT Fonds 6 und 8 durch eine "feindliche Übernahme" unter
die Kontrolle von Oliver Schulz und dessen Geschäftspartner Dr.
Heinrich Böhmer gebracht werden.
Zielsetzung der ursprünglich geplanten Veranstaltung, die nun vom
Landgericht Berlin untersagt wurde, war die Auswechselung des
jetzigen und rechtmäßigen Fondsmanagements.
Bislang allerdings hatten Oliver Schulz und Dr. Heinrich Böhmer
noch nicht einmal die neue Komplementärin benannt. Wie sich nun
herausstellte, sollte die Sworn Fondsmanagement GmbH als auch die von
Herrn Dr. Heinrich Böhmer geführte IT Anlegerschutz GmbH als neue
Komplementärin eingesetzt werden. Weder Oliver Schulz noch Herr Dr.
Böhmer waren bei der Versammlung anwesend. Die Vertretung des
Sworn-Managements wurde Stefan Winter überlassen. Die anwesenden
Anleger sollten also offenbar ad hoc über die in der Versammlung
genannten zwei (!) Komplementäre entscheiden.
Anleger, die an der Versammlung nicht teilnehmen konnten, wären
also im Ergebnis von einer Minderheit vor vollendete Tatsachen
gestellt worden. Anleger, die so im Dunkeln gelassen worden sind,
wären unweigerlich in eine Haftungsfalle mit Schadensfolgen geraten.
Diese negativen Konsequenzen konnten durch das Einschreiten der
MfAM-Geschäftsführung verhindert werden.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass erste Anleger ihre
Vollmachten bereits zurückziehen. Neben zahlreichen unwirksamen
Vollmachten ergab eine erste Überprüfung, dass sich in den von Sworn
überreichten Listen der Anleger beider Fonds kurioserweise u.a. ein
längst verstorbener Anleger befand.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass selbst wenn die Veranstaltung
rechtmäßig gewesen wäre, bis zu zwei Drittel der gesamten Anleger von
IT 6 und IT 8 das Begehren von Sworn und Oliver Schulz nicht
unterstützt hätten. Stephan Brückl hierzu: "Unsere Aufgabe war es,
die große Mehrheit der Anleger zu schützen, die an dieser
Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, wollten oder sich nicht durch
Falschbehauptungen haben in die Irre führen lassen." Das Landgericht
Berlin hatte bereits am 20. Juni 2013 eine einstweilige Verfügung
gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer
Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz persönlich wegen unwahren
Darstellungen erlassen (27 O 340/13).
Oliver Schulz war darüber hinaus erst in der vergangenen Woche vor
dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) zu Schadensersatz wegen der
Verletzung von Treuepflichten als Geschäftsführer zahlreicher
InfraTrust Fonds verurteilt worden. Derzeit bemüht sich Oliver Schulz
vom eigentlichen Kern des Urteils abzulenken: Oliver Schulz ist
persönlich wegen Verletzung von Treuepflichten verurteilt worden!
Weitere Forderungen können auf dieser Grundlage gegen ihn und die für
ihn einstehende Vermögenshaftpflichtversicherung geltend gemacht
werden. Seine öffentlichen Interpretationen kann man darüber hinaus
nur als zusätzliche Ohrfeige für den Anleger verstehen.
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Datum: 02.07.2013 - 19:05 Uhr
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