Verbesserung der Legehennenhaltung
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Verbesserung der Legehennenhaltung
Die Länder begründen ihre heutige Entschließung zu den vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Tierschutzgesetz mit der Komplexität der Haltungssysteme von Legehennen. Die Behörden könnten kaum oder nur mit erheblichem Aufwand beurteilen, ob die Stallungen artgerecht sind. Die Haltungssysteme von Legehennen müssten deshalb bei der kommenden Zertifizierung bevorzugt berücksichtigt werden.
Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Änderungen bei der Legehennenhaltung gefordert (vgl. BR-Drs. 119/06 (B) und 660/07 (B)).
Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 341/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 15.05.2009 - 18:51 Uhr
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