Europa staerkt gesundheitlichen Verbraucherschutz
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Europa staerkt gesundheitlichen Verbraucherschutz
Das EuGH-Urteil zum Fremd- und Mehrbesitz ist grundsaetzlich zu begruessen. Damit wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz klar ueber Konzerninteressen gestellt.
Das bewaehrte Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland hat in einem sensiblen und beratungsintensiven Marktbereich eine schuetzende Funktion. Es sichert zugleich die flaechendeckende Versorgung durch die Apotheke vor Ort. Kettenbetriebe haetten hier Rosinenpickerei betreiben koennen. Dem hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben.
Die Apotheken duerfen sich jetzt aber nicht auf dem Urteil ausruhen. Grundlegende Probleme der Branche bleiben bestehen und muessen geloest werden. Die Praesenzapotheker muessen ihre besondere - und nun auch EuGH-gestuetzte - Funktion rechtfertigen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie gute Beratungsqualitaet gewaehrleisten.
Die Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht eine hohe Beratungsqualitaet und eine flaechendeckende Versorgung durch die Praesenzapotheke. Nur durch Sicherung und weiteren Ausbau der persoenlichen Beratung kann die Praesenzapotheke auch erfolgreich mit dem Versandhandel konkurrieren, der mit dem EuGH-Urteil ja nicht vom Tisch ist.
Politisch muss nun darueber nachgedacht werden, auch im Versandhandel, die vom EuGH thematisierten Fragen von Gesundheitsschutz und Qualitaet nachzujustieren. Die sogenannten Pickup-Stellen, die zuletzt sogar an Tankstellen eingerichtet wurden, koennen hinsichtlich der Rezeptsammlung rechtlich nicht eingeschraenkt werden. Die Auslieferung der Arzneimittel muss aber staerkeren qualitativen Auflagen unterliegen, die zum Beispiel die unbedingt persoenliche Auslieferung an den Patienten sicherstellen. Hier gibt es noch Regelungsbedarf, der mit dem EuGH-Urteil von heute bestaetigt wird.
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Datum: 19.05.2009 - 17:21 Uhr
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