Westfalenpost: Kosten der Inklusion
Die Illusion der rot-grünen Landesregierung, dass
die Inklusion behinderter und nicht behinderter Schüler zum Nulltarif
zu haben wäre, ist mit dem Gutachten der Städteverbände geplatzt. Die
Studie belegt, was eigentlich jeder von Anfang an gewusst hat: Der
gemeinsame Unterricht ist eine Mammutaufgabe mit Mehrkosten in
Millionenhöhe. Die Übertragung der Kosten durch das Land auf die
Kommunen dürfte nicht das letzte Wort sein. Notfalls wollen die
Städte vor dem Verfassungsgericht klagen - und dabei sind die Chancen
nicht einmal schlecht: Nach dem gesetzlich verbrieften Grundsatz "wer
bestellt bezahlt", muss für zusätzliche Aufgaben ein finanzieller
Ausgleich geleistet werden.
Eine Kompromisslösung, die SPD
und Grüne in greifbarer Nähe wähnten, ist für die Städte bisher nicht
erkennbar. Im Ziel der Inklusion sind sich alle einig, schon weil die
UN-Konvention hier eindeutige Vorgaben macht. Für die Mehrkosten
verlangen die Kommunen aber einen finanziellen Ausgleich, den NRW
bislang mangels belastbarer Daten verweigert. Das Gutachten bietet
den Städten nun die Grundlage für neue Verhandlungen bis hin zur
Verfassungsklage.
Der Gesetzentwurf weist erhebliche
Schwächen auf. Aus Sorge vor finanzieller Haftung hat Rot-Grün auf
klare Aussagen zu den pädagogischen und schulorganisatorischen
Standards verzichtet. Viele Eltern von Förderschülern fürchten
deshalb nicht zu Unrecht, dass die hohen Standards an Förderschulen
in allgemeinen Schulen nicht erreicht werden. Vom Schuljahr 2014/15
an hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung. Ohne
einen fairen Kostenausgleich mit den Kommunen droht ein juristischer
Hickhack.
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Datum: 15.07.2013 - 20:20 Uhr
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