BERLINER MORGENPOST: Ein kompliziertes Verfahren
Isabell Jürgens über die Mietenpolitik des Berliner Stadtentwicklungssenators
ID: 912246
Angesichts der seit Jahren ständig steigenden Mieten gibt es
vermutlich zahlreiche Menschen in Berlin, die diese Frage spontan
bejahen würden. Diesen Mietern verspricht Stadtentwicklungssenator
Michael Müller (SPD) jetzt tatkräftige Unterstützung durch die
Bezirke. Denn die sollen, so forderte er in einem Rundbrief die
zuständigen Stadträte in dieser Woche auf, künftig wieder Bußgelder
verhängen, wenn die vom Vermieter verlangte Miete die ortsübliche
Miete um 20 Prozent "unangemessen" übersteigt. In den Ohren der
Betroffenen klingt diese Initiative sicher gut. Doch tatsächlich
geeignet, den Mietenanstieg in Berlin wirksam zu dämpfen, ist sie
wohl leider nicht. Das liegt zum einen daran, dass die Bezirke
angesichts ihrer gravierenden Personalnot gar nicht die
erforderlichen Mitarbeiter haben, um entsprechende Fälle zu ahnden.
Das bedeutet jedoch, dass sich Mieter, die nach ihrem Einzug in die
neue Wohnung feststellen, dass ihre Miete viel höher ist als die
vergleichbarer Wohnungen in ihrem Haus oder an ihrer Straße, selbst
tätig werden müssen. Doch die Rechtslage ist kompliziert, jeder
Einzelfall muss aufwendig geprüft werden. Und der Erfolg vor Gericht
ist höchst ungewiss. Denn das Problem mit der 20-Prozent-Regel ist,
dass sie nicht angewendet werden darf, wenn lediglich Wohnungen in
den begehrten Vierteln schwer zu finden sind. Dann muss der Mieter
entweder auf die Wohnung verzichten oder die verlangte höhere Miete
doch noch akzeptieren. Im Mai dieses Jahres hat der Berliner Senat
zwar die Voraussetzung dafür geschaffen, dass 20-prozentige
Überschreitungen der im Mietspiegel veröffentlichten Vergleichsmiete
sanktioniert werden können. Per Verordnung hatte der Senat am 19. Mai
feststellen lassen, dass im gesamten Stadtgebiet Wohnungsnot
herrscht. Zur Erinnerung: Eine entsprechende Verordnung war im Jahr
2000 von den Gerichten gekippt worden, weil sich der flächendeckende
Wohnungsmangel für die gesamte Stadt nicht nachweisen ließ. Den
Beweis, dass dies 13 Jahre später nun wieder der Fall ist, hat der
Berliner Senat jedoch noch immer nicht vorgelegt. Die bereits vor
drei Jahren von Müllers Vorgängerin angekündigte Erfassung der leer
stehenden Wohnungen in Berlin, die Auskunft darüber geben könnte, wie
groß die Not tatsächlich ist, steht noch aus. Hohe Mieten sind dafür
zwar ein deutliches Indiz, dieses allein wird den Richtern aber nicht
ausreichen. Denn das Gesetz fordert den Nachweis, dass die
Mietpreisüberhöhung durch den Vermieter vorsätzlich und unter
Ausnutzung einer Mangellage erfolgte. Vermieter, die eine
unangemessen hohe Miete verlangen, zur Zahlung einer theoretisch
möglichen Geldbuße in Höhe bis zu 50.000 Euro zu verdonnern klingt
zwar kernig. Den mit steigenden Mieten konfrontierten Berlinern wird
der Senator damit jedoch nur wenig helfen. Wichtiger wäre jetzt, die
längst versprochenen Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung endlich
umzusetzen.
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Datum: 18.07.2013 - 19:08 Uhr
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