Kurzarbeit: Soziale Kuenstler-Absicherung wird verbessert
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Kurzarbeit: Soziale Kuenstler-Absicherung wird verbessert
Die Entscheidung der Bundesregierung, durch eine Gesetzesaenderung den Bezug von Arbeitslosengeld bei kurzfristig Beschaeftigten zu erleichtern, ist zu begruessen. Sie hilft vor allem den Beschaeftigten im Kultur-, Film- und Medienbereich.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die typischerweise immer nur kurz beschaeftigt sind, koennen kuenftig leichter Arbeitslosengeld erhalten. Die Dauer der Beschaeftigung, ab der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird halbiert. Davon profitieren diejenigen, die wegen kurzfristiger Beschaeftigung bisher keine Ansprueche hatten, obwohl sie Beitraege zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Dies sind insbesondere Schauspieler und andere Beschaeftigte bei Film und Theater, die in der Regel kurzfristige Engagements haben.
Konkret bedeutet dies: Kuenftig soll bereits nach sechs Monaten innerhalb der zweijaehrigen Rahmenfrist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, wenn kurz befristeten Beschaeftigungen ueberwiegend nicht laenger als sechs Wochen dauern und eine Einkommensgrenze von 30.240 Euro jaehrlich nicht ueberschritten wird. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Die Regelung soll zunaechst drei Jahre lang gelten.
Dies ist ein gutes Ergebnis fuer die Menschen und Resultat einer beharrlichen Politik der SPD.
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Datum: 20.05.2009 - 18:11 Uhr
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