SPD setzt Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen durch
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SPD setzt Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen durch
In ihren Gespraechen zum Buergerentlastungsgesetz haben die Koalitionsfraktionen vereinbart, dass die Umsatzgrenze fuer die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer in den Jahren 2009 und 2010 sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland bei 500.000 Euro festgesetzt wird. Damit wird die bisher geltende Sonderregelung fuer die ostdeutschen Unternehmen bis zum Jahr 2010 verlaengert. Fuer die westdeutschen Unternehmen bedeutet dies eine Verdoppelung der Umsatzgrenze in diesen zwei Jahren.
Die Ist-Besteuerung schont die Liquiditaet der Unternehmen, da die Umsatzsteuer erst dann entrichtet werden muss, wenn die Rechnungen auch tatsaechlich bezahlt sind. Kleine und mittlere Unternehmen haben gegenwaertig unter verzoegerten Kundenzahlungen besonders stark zu leiden. Dieses Problem trifft ost- und westdeutsche Unternehmen gleichermassen. Die SPD hat sich deshalb ueber die Verlaengerung der Sonderregelung fuer Ostdeutschland hinaus auch fuer eine Ausweitung der Ist-Besteuerung in Westdeutschland eingesetzt.
Mit der deutlichen Ausweitung der Ist-Besteuerung ist es der SPD gerade in der aktuellen schwierigen Situation gelungen, eine gezielte und dringend erforderliche Hilfe fuer mittelstaendische Unternehmen durchzusetzen.
2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
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Datum: 25.05.2009 - 17:51 Uhr
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