Voßhoff/Seif: Justizkostenrecht wird moderner und anwenderfreundlicher
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am 29. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am morgigen
Donnerstag in Kraft. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und der zuständige
Berichterstatter Detlef Seif:
"Mit Inkrafttreten der Kostenrechtsreform gilt in Deutschland ein
modernes und anwenderfreundliches Justizkostenrecht. Der Gesetzgeber
stellt klare Regeln für die Ermittlung der Kosten im Bereich der
sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Notare und der
Justizverwaltung auf. Transparenz und Leistungsgerechtigkeit des
Gebührensystems sind dabei die leitenden Prinzipien."
Andrea Voßhoff: "Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
werden zudem die Vergütungssätze verschiedener Berufsgruppen an die
wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Dies gilt neben den Notaren
zum Beispiel für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher sowie Dolmetscher,
Übersetzer, Handwerker und Vermessungsingenieure, soweit diese als
Sachverständige von den Gerichten herangezogen werden.
Schließlich werden auch die Gerichtsgebühren erhöht. Somit wird
die Kostendeckungsquote in der Justiz spürbar verbessert. Damit soll
ein hohes Niveau der Rechtspflege in Deutschland gewährleistet
werden. Der Bundestag hat damit eine Forderung der Länder erfüllt.
Nun sind aber die Länder gefordert, ihren eigenen Beitrag zu einer
angemessenen Ausstattung der Justiz zu leisten. Die
Gebührensteigerungen müssen der Justiz tatsächlich zugutekommen und
dürfen nicht in den Länderhaushalten versickern. Auch die Richter
müssen vernünftig bezahlt werden. Dass Rot-Grün in vielen Ländern
ausgerechnet bei den Richtern und entsprechenden Beamten spart, weist
genau in die falsche Richtung."
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Datum: 31.07.2013 - 15:35 Uhr
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