Mitteldeutsche Zeitung: NSA-Skandal
Bundesanwaltschaft fordert von Nachrichtendiensten und Bundesministerien Auskünfte
ID: 920748
befassten deutschen Nachrichtendienste sowie die zuständigen
Bundesministerien gebeten, ihr Auskünfte zur Sache zu geben, um auf
dieser Grundlage über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu
entscheiden. "Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte
die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen
Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein
zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und
analysiert hat", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der in
Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag-Ausgabe).
"Durch Erkenntnisanfragen an die mit den in Rede stehenden Fragen
befassten Bundesbehörden soll nunmehr eine zuverlässige
Tatsachengrundlage festgestellt werden, um klären zu können, ob die
Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte." Relevant
sei Paragraf 99 Strafgesetzbuch, betonte der Sprecher. Darin gehe es
um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik
Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne noch eine Weile dauern. Vom
Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob der
NSA-Enthüller Edward Snowden von der Bundesanwaltschaft vernommen
wird.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.08.2013 - 02:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 920748
Anzahl Zeichen: 1503
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 228 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: NSA-Skandal
Bundesanwaltschaft fordert von Nachrichtendiensten und Bundesministerien Auskünfte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).