Gesetzliche Unfallversicherung: Handverletzungen häufigste Folge von Arbeitsunfällen
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Gesetzliche Unfallversicherung: Handverletzungen häufigste Folge von Arbeitsunfällen
Vorbeugen - Arbeitsschutz konsequent beachten
Unfallursache Nummer 1 ist menschliches Versagen. Was viele nicht wissen: Neben Zeitdruck, Ablenkungen und falscher Handhabung von Arbeitsgeräten kann auch Routine zu Unfällen führen. Daher sollten Beschäftigte auch bei ständig wiederkehrenden Tätigkeiten volle Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Arbeitsgänge legen. Integrierte Arbeitsschutzvorrichtungen an Maschinen dürfen auf keinen Fall abgebaut werden.
"Ein Großteil der Unfälle wird durch vernachlässigten Arbeitsschutz ermöglicht", sagt Thomas Kolbinger, Leiter der Abteilung Sicherheit bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Würde der Arbeitsschutz konsequent beachtet, hätten wir deutlich weniger Unfälle."
Versorgen - umsichtiges Verhalten kann Verletzungsfolgen mindern
Wenn ein Unfall geschieht, kann schnelles Handeln und umsichtiges Verhalten die Verletzungsfolgen deutlich mindern. An den Händen liegen viele wichtige Nerven, Blutgefäße und Sehnen sehr nahe beieinander. Selbst schmale Stichkanäle, die von außen harmlos wirken, können daher erheblichen Schaden anrichten. Die Folgen können Gefühlsstörungen, Lähmungen und Bewegungseinschränkungen sein.
Mit dem schnellen Notruf zur Alarmierung des Rettungsdienstes wird die Rettungskette in Gang gesetzt, die zunächst eine Erstversorgung vorsieht. Die oft auftretende massive Blutung aus der Wunde sollte nach der Wunddesinfektion mit einem Druckverband versorgt werden. Das sogenannte "Unterbinden" oder "Abbinden" des Armes ist in der Regel weder notwendig noch sinnvoll.
Wenn Gliedmaßen abgetrennt worden sind, sollten sie in einem Plastikbeutel verschlossen aufbewahrt und kühl und trocken gehalten werden, zum Beispiel in einem zweiten Beutel mit Wasser und einigen Eiswürfeln.
"Die Amputate dürfen keinesfalls in Wasser schwimmen oder Kontakt mit dem Eis haben", erklärt Dr. Richarda Böttcher, Oberärztin der Abteilung für Hand-, Replantations- und Mikrochirurgie am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Berlin (ukb). "So kann der abgetrennte Körperteil unter Umständen chirurgisch rekonstruiert werden. Das ist aber leider nicht in jedem Fall möglich, sondern abhängig von der Art der Verletzung beziehungsweise vom Zustand des Amputats."
Bei tiefen Wunden sollte der Betroffene in jedem Fall einer handchirurgischen Einrichtung zugeführt werden. Bei weniger schweren Verletzungen sollte nach Unfällen am Arbeitsplatz zumindest ein D-Arzt eingeschaltet werden, denn auch scheinbar leichte Verletzungen können schwere Folgen nach sich ziehen.
Weitere Informationen
- Die Landesverbände der DGUV bieten eine Suchmaschine für D-Ärzte an: http://www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jsp
- Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) gibt es eine Suchfunktion für handchirurgische Einrichtungen: http://www.dg-h.de/KlinikenSuche.aspx
- Ein Pressebild zu dieser Meldung finden Sie in der Bilddatenbank der DGUV: http://bilddatenbank.dguv.de (Suchwort: "Säge")
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 27.05.2009 - 12:41 Uhr
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