Nachhaltigkeitspruefung fuer Gesetze
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Nachhaltigkeitspruefung fuer Gesetze
Das Bundeskabinett hat heute mit einer Novelle der Gemeinsamen Geschaeftsordnung der Bundesministerien den Weg geebnet, um Gesetze auf ihre Nachhaltigkeit hin zu pruefen.
Das ist ein Meilenstein auf dem Weg fuer bessere Qualitaet und fuer die Zukunftstauglichkeit von Gesetzen. Durch eine Nachhaltigkeitspruefung werden bereits im Verfahren der Gesetzesberatung die Gesetzesfolgen systematisch ermittelt und einem Bewertungsprozess unterzogen. Dann sieht man, warum ein Gesetz auf den Weg gebracht wird und welche Schwaechen und welche Staerken es auch fuer kuenftige Generationen hat. Das schafft die noetige Transparenz und war in der Vergangenheit nicht selbstverstaendlich.
Die Leitidee der nachhaltigen Entwicklung kommt so ein grosses Stueck ihrer wirksamen Umsetzung naeher. Es ist von grossem Vorteil, wenn das federfuehrende Ressort beim Gesetzesentwurf gezwungen wird, die oekologischen, sozialen und oekonomischen Konsequenzen zu erwaegen und Zielkonflikte rechtzeitig zu Tage zu bringen. Mit diesem Wissen lassen sich dann besser verantwortungsvolle politische Entscheidungen treffen.
Die Nachhaltigkeitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich lange fuer eine Nachhaltigkeitspruefung von Gesetzen eingesetzt. Auch der Parlamentarische Beirat fuer nachhaltige Entwicklung hat der Bundesregierung fruehzeitig empfohlen, eine Nachhaltigkeitspruefung zu implementieren.
Der Beschluss zur Einfuehrung einer Nachhaltigkeitspruefung ist eine wichtige Weichenstellung. Jetzt muss es darum gehen, Pruefkriterien und Verfahrensschritte auszuformulieren. Dabei kommt es erstens darauf an, ein faires Pruefverfahren zu entwickeln, welches den Bundestag beteiligt. Eine Schluesselrolle kann der Parlamentarische Beirat fuer nachhaltige Entwicklung spielen. Zweitens ist es notwendig, eindeutige Pruefkriterien festzulegen, um keine beliebigen Interpretationen von Nachhaltigkeit zuzulassen. Den Rahmen liefert die Nachhaltigkeitsstrategie. Dort sind eindeutige Indikatoren und Ziele sowie Managementregeln benannt, mit deren Hilfe Gesetzesfolgen ermittelt und bewertet werden koennen.
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Datum: 27.05.2009 - 15:11 Uhr
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