Dr. Gero Kollmer - Stellungnahme zu Spekulationen im Zusammenhang mit der S&K ? Gruppe

Dr. Gero Kollmer - Stellungnahme zu Spekulationen im Zusammenhang mit der S&K ? Gruppe

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Frankfurt - Regensburg



Dr. Gero KollmerDr. Gero Kollmer

(firmenpresse) - Im Internet stößt man bei Suchmaschinen unter dem Stichwort "Gero Kollmer" auf den Zusammenhang mit der S&K ? Gruppe, deren Geschäftsführern die Errichtung eines betrügerischen sog. Schneeballsystems vorgeworfen wird.

Da wir öfter auf eine Verwicklung in diese Fragen angesprochen werden, wollen wir das eine oder andere in diesem Zusammenhang klarstellen.

Es trifft zu, dass Dr. Gero Kollmer in den Jahren 2012 und 2013 einige Monate lang die S&K ? Unternehmensgruppe beraten hat. Insofern stimmen Presseberichte, dass ? unter anderem - Dr. Kollmer auch in die Erstellung von Kapitalmarktprodukten, die mit der S&K im Zusammenhang stehen, eingebunden war. Ob diese Finanzprodukte im Zusammenhang mit einem Schneeballsystem standen, kann Dr. Kollmer nicht beurteilen. Die Frage, ob ein Schneeballsystem vorliegt, ist anhand des Produkts nicht zu erkennen. Die entscheidende Frage ist hier, ob die vom Initiator eingeworbenen Gelder in ein vernünftiges Investitionskonzept eingebunden sind, ob die Gelder also so eingesetzt werden, wie der Initiator das den Anlegern verspricht oder ob die Gelder zweckentfremdet werden, z.B. um alte Verbindlichkeiten zu tilgen. Das aber ist eine kaufmännische Frage. Mit Fragen der Reinvestition war Dr. Kollmer als beratender Jurist nicht befasst. Es ist auch nicht üblich, dass der Jurist, der bei der Erstellung solcher Produkte berät, näher mit der Reinvestition befasst wird. Das sind betriebswirtschaftliche Fragen, die nicht den Kompetenzkreis eines Juristen berühren.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen der Behörden soll im Jahr 2008 durch Akteure der S&K Gruppe beschlossen worden sein, Kapital in einer Weise einzuwerben, die einem Scheeballsystem gleichkomme. Im Jahr 2008 hatte Dr. Kollmer jedoch noch keinerlei Kontakt zur S&K ? Gruppe, dies erfolgte nachweislich erst 4 Jahre später, im Jahr 2012. Er kann an derartigen Überlegungen also nicht teilgenommen haben ? abgesehen davon, dass er mit kaufmännischen Überlegungen ohnehin nie befasst war.



Es trifft auch zu, dass Dr. Kollmer wenige Monate lang Vorstandsmitglied der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG (DSW) war. An dieser Gesellschaft waren die S&K ? Gruppe oder ihre Geschäftsführer weder direkt noch indirekt beteiligt. Die DSW hat von ihr eingeworbene Gelder jedoch durch die S&K ? Gruppe reinvestieren lassen, sodass eine geschäftliche Zusammenarbeit mit der S&K ? Gruppe erfolgte. Entscheidendes Argument für diese Partnerschaft war, dass die S&K versprach, sämtliche investierten Beträge mit Grundschulden zugunsten der DSW zu besichern. Dies war aus der damaligen Sicht ein sehr überzeugendes Konzept. Ob dies in allen Fällen konsequent durchgehalten wurde, entzieht sich der Kenntnis von Dr. Kollmer, denn er ist bereits im Sommer 2012 aus allen Funktionen in der DSW und ihren Schwester- und Tochterfirmen ausgeschieden und hatte seitdem keinen Einblick mehr in die Unternehmensführung.

Es trifft auch zu, dass sich eine Schwesterfirma der DSW, die Asset Trust AG, mit dem Ankauf von Lebensversicherungen im weitesten Sinne befasst hat. Es wird der Eindruck erweckt, als wären hier Verbraucher dazu überredet worden, ihre "sichere" Anlage (Lebensversicherungen) gegen eine "unsichere" einzutauschen. Dazu ist anzumerken: Die Auflösung von Kapitalanlagen, um eine andere Form der Kapitalanlage zu finanzieren, ist verbreitete Übung. Ob das für den Anleger sinnvoll ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Eine Lebensversicherung ist per se weder eine absolut sinnvolle noch eine grundsätzlich nicht sinnvolle Investition für den Anleger. Auch können Lebensversicherungen nicht pauschal als "sichere Anlage" bezeichnet werden, das wäre unzutreffend. Es kommt hier auf die Lebenssituation des jeweiligen Anlegers, die konkrete Art der Lebensversicherung und deren Besparungsgrad an. Dies mit dem Anleger abzuklären, ist Sache der Berater und der Anleger und nicht des Produktgebers. Auch der Anbieter z.B. von Immobilien prüft nicht, ob die Immobilie für den konkreten Käufer geeignet ist.

Sollten Fragen in diesem Zusammenhang offen bleiben, stehen wir ? auch für die Fragen von Journalisten ? unter info@capital-market-law.de zur Verfügung.

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Datum: 08.08.2013 - 18:00 Uhr
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