Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Lehrstellen:Überangebot muss sein, von Bernhard Fleischmann
ID: 923936
aus. Rein rechnerisch kann jeder Jugendliche, der heute noch eine
Stelle sucht, aus zweieinhalb Angeboten auswählen. So einfach ist es
in der Realität natürlich nicht. Denn das, was der Azubi in spe sich
wünscht und zu bieten hat, passt häufig nicht mit dem zusammen, was
der Betrieb erwartet und bieten kann. Dann hat es auch keinen Sinn,
sich aufeinander einzulassen. Aber im Vergleich zum Bundesschnitt
können Schulabgänger sich glücklich wähnen, hier zu leben. Im
Gegensatz zu anderen Regionen haben auch Bewerber mit bescheidenen
schulischen Erfolgen durchaus Chancen, eine Stelle zu finden. Also
alles bestens für die Jugendlichen? Keineswegs. Denn es erstaunt
schon, dass nur 2600 der 157 000 bundesweit unversorgten Bewerber
keinen Schulabschluss vorweisen können. 64 000 verfügen über einen
Realschulabschluss, knapp 30 000 haben Abi. Darunter dürften sich
zwar viele befinden, die mehrgleisig fahren, sich also noch nicht
zwischen Studium, Schule oder Lehre entschieden haben. Aber viele von
ihnen finden einfach nichts. Nicht jeder kann schnell mal 500
Kilometer weit wegziehen für eine Lehrstelle. Deswegen ist ein
Überangebot an Ausbildungsplätzen möglichst überall ein
erstrebenswertes Ziel.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.08.2013 - 20:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 923936
Anzahl Zeichen: 1559
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Regensburg
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 162 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Lehrstellen:Überangebot muss sein, von Bernhard Fleischmann"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mittelbayerische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).